Dürfen mich meine Eltern mich 18 aus dem Haus werfen?
Hallo Leute, Ich bin zurzeit 17 Jahre alt, habe meine 10 Jahre Schule schon seit 1 1/2 Jahren geschafft und suche seitdem eine Ausbildung. Erst bin ich noch in die 11 Klasse nebenbei gegangen damit in meinem Lebenslauf was steht und nun bin ich seit ein par Monaten in einer BVB ( vom Arbeitsamt eine Maßnahme um eine Ausbildung zu finden ). Da ich nun gefühlt seit immer Streit mit meinen Eltern ( besonders mit meiner Mutter habe ) haben meine Eltern mir schon immer gesagt an deinem 18 Geburtstag schmeißen wir dich raus, sieh zu wie du dann alleine klar kommst. Naja das war mir eigentlich immer relativ egal weil ich es 1. Nicht ernst genommen habe und 2. Ich mir dachte bis dahin werde ich schon wieder besser mit Ihnen klar kommen. Auf jedenfall sind meine Eltern immernoch der Meinung damit ich an meinem 18 Geburtstag raus muss. Da es nun in einem halben Jahr schon soweit ist, wollte ich fragen ob sie das dürfen und wenn ja kann ich dann irgendeinen Antrag stellen damit ich Geld für eine Wohnung bekomme ? Dazu muss man noch sagen, ich fange am 1.8 eine Ausbildung an bekomme aber vorraussichtlich 700€ Brutto im 1 Ausbildungsjahr und ich denke einfach mal, damit das nicht ausreichen würde. Ich hatte mal etwas gelesen mit Unterhaltszahlung wenn die Eltern genug verdienen aber ich glaube das ist nicht der Fall, weil nur mein Vater arbeiten geht und noch dabei ist das Haus abzubezahlen. Würde mich freuen wenn jemandem Antworten würde, der sich bei so etwas ein bisschen auskennt, denn ich kenne mich 0 mit so einem Thema aus. Danke für jede Hilfe :)
6 Antworten
Also wenn du 18 bist sind deine Eltern ja nicht mehr deine Erzieher. Du bist dann Erwachsen und sie dürfen dich dann auch rausschmeißen. Beim Arbeitsamt kannst du sicher einen Antrag stellen zur Unterstützung bei einer Wohnung. Am besten machst du einen Termin dort und beredest das alles.
lol und die schicken ihn wieder nach hause.
Schwierig zu sagen.
Wenn Du deine Erste Ausbildung machst, müssen deine Eltern dich unterstützen.
Aber Du bekommst dann auch Kindergeld, das sollte mit dem Gehalt in einer Ausbildung deine Lebenskosten decken.
""Kindergeld bekommen grundsätzlich die Eltern und nicht das Kind""
Wo steht das?
Wenn Kinder in Ausbildung eine eigene Wohnung haben, bekommt das Kind das Kindergeld. Du schreibst es doch selber, mit der Abzweigung.
Lies mal nach, welche Voraussetzungen für eine Abzweigung erfüllt sein müssen, das ist kein Automatismus. Solange die Eltern ihren Unterhaltsverpflichtungen nachkommen, wird nichts abgezweigt.
Danke, das dass so kompliziert geregelt ist, wusste Ich nicht.
Ich dachte, es reicht aus, wenn man eine eigene Wohnung hat.
Ja, sie können dich rauswerfen.
Das dein Vater ein Haus abbezahlen muss, entbindet ihn nicht von seiner Unterhaltspflicht.
Hat er dann überhaupt noch Unterhaltspflicht wenn ich volljährig bin ?
So lange du dich in der ersten Ausbildung befindest und unter 25 Jahren bist, ist er zu Unterhalt verpflichtet.
falsch. nur wenn kind in ausbildung ist, dann ist unterhalt fällig. wie alt das kind dabei ist, spielt keine rolle. die begrenzung bis 25 jahre ist blödsinn, die gibt es nicht.
Òh doch, die gibt es.
wenn du nichts tust, dann können deine eltern dich natürlich auch kommentarlos rauswerfen. solange du nicht in ausbildung bist, müssen sie dich auch nicht unterstützen. du stehst auf eigenen füßen und musst für dich selbst sorgen.
wenn du ab august in ausbildung gehst und ca. 700 euro verdienst und dann noch dein kindergel bekommst, dann gibts nix was du noch beantragen kannst. dein bedarf ist dann gedeckst. warum also gehst du bis august nicht einfach arbeiten, um deinen eltern nicht weiter sinnlos auf der tasche zu liegen?
Klar dürfen sie dich rauswerfen wenn du 18 bist.
"Aber Du bekommst dann auch Kindergeld"
Kindergeld bekommen grundsätzlich die Eltern und nicht das Kind