Dürfen meine Eltern mir verbieten auszuziehen (Studium)?
Hallo,
ich bin 18 Jahre, habe mein Abitur und will nun studieren. Meine Eltern möchten nicht das in ausziehe. Ich würde gerne in Lüneburg studieren und wohne in Hannover. Dürfen meine Eltern mir verbieten, dass ich mir eine Wohnung in Lüneburg suche und dort studiere? Mein Vater verdient gut und eigentlich ist er doch unterhaltspflichtig? Natürlich möchte ich keinen Rechtsstreit vor Gericht gegen meine Eltern, also was kann ich tuen?
16 Antworten
Wenn wegen einer Berufsausbildung oder eines Studiums ein Wohnungswechsel notwendig wird, müssen die Eltern Unterkunft und Lebensunterhalt in einer anderen Stadt finanzieren – soweit sie hierzu in der Lage sind. Der Unterhaltsanspruch eines auswärts wohnenden (aber auch zu Hause wohnenden) Studenten beträgt 735,-- Euro, wobei das Kindergeld, dass die Eltern dann weitergeben müssen, in Abzug gebracht werden kann = 545,-- Euro. Beide Eltern sind dir gegenüber barunterhaltspflichtig, quotiert nach deren Einkommen.
Besteht kein Bedarf für einen Auszug, können Eltern die Kostenübernahme für eine eigene Wohnung verweigern. Dann kannst du von deinen Eltern den Unterhalt in der o.g. Form fordern- sie werden dir dann die Gegenrechnung aufmachen, was Du sie im Monat kostest.
Die Wahl des Studienortes dürfen sie dir nicht vorschreiben.
Am besten ist nicht ein Anwalt, am besten ist du setzt sich mit deinen Eltern nochmal zusammen. Schreib dir Punkte auf warum du in Lüneburg studieren willst (gibt ist es eine bessere Uni als in H, oder gibt es die Studienrichtung nur in Lüneburg? usw)
Eine Fahrkarte H - Lü kostet einfach 19 € hin und rück 38, bei 20 Studientagen sind das 760 €, selbst wenn du auf Monatskarte Rabbat bekommst zahlst du sicher noch 600 € im Monat, da bekommt man locker eine Wohnung. Außerdem hättest du jeden Tag 2 Stunden Fahrzeit, das dir zwar zumutbar ist, aber einem guten Studienabschluss nicht gerade fördert. Außerdem wirst du durch die eigene Wohnung selbstständiger. Führe auch an das du durch einen Job auch selbst zu seinem Unterhalt mit beitragen willst. Und merhin spart dein Vater dem Unterhalt in Naturalien, weil du sich ja selbst versorgst. Es findet sich sicher eine Lösung wenn man redet. Über dem Fahrpreis erkundigen dich aber nochmal bei der Bahn meine Angaben sind nur aus dem Net und der monatliche Preis ist geschätzt. Da du ja dein Leben allein bewältigen willst, kannst du das ruhig selbst raus suchen. Wenn du gut vorbereitet zum Gespräch mit deinen Eltern gehst, macht das sicher auch Eindruck. Vielleicht Schaudt du auch schonmal was si eine Wohnung oder WG Platz in Lüneburg kostet und Schaudt auch schon mal nach Studenten Arbeitsplätzen in Lüneburg. Viel Erfolg und Spaß beim studieren.
Außerdem hättest du jeden Tag 2 Stunden Fahrzeit,
Vieleicht pro Strecke.
Ich habe einfach mal interessehalber nachgesehen. Wäre dann wohl jeweils eine Stunde Fahrt. Wäre tatsächlich nach meiner Erinnerung geltender Rechtsprechung so lange zumutbar wie kein Gegenbeweis erbracht werden kann.
Dass Deine Eltern Dir in diesem Fall dann aber die Fahrtkosten zu erstatten haben dürfte unstrittig sein.
Ansonsten findest Du reichlich Informationen unter den Suchabfragen
unterhaltspflicht ab 18
unterhaltspflicht studium an anderem wohnort
Bitte öffne mindestens die ersten zehn Links um Dich ausführlich zu belesen.
Du wirst Urteile lesen. .Hier beachte:
In der Regel sind es Einzelfallentscheidungen. Es sei denn, es steht da ausdrücklich Grundsatzurteil.
Lesen schadet nur der Dummheit.
Nach dem Abi kannst Du als Volljährige/r entscheiden wo und was Du studieren möchtest.
Deine Eltern müssen Dich entsprechend ihrem Einkommen unterstützen oder Du hast Anspruch auf Bafög. Du kannst wie gesagt Bafög beantragen und Deine Eltern müssen ihr Einkommen des vorletzten Kalenderjahres offenlegen. Oder sie zahlen entsprechend des Bafögs freiwillig, sie sind so oder so zum Unterhalt verpflichtet.
Du kannst auch ohne zu klagen über einen Rechtsanwalt verlangen, das Dein Vater / deine Eltern sein / ihr Einkommen offenlegen, damit ein Unterhalt festgesetzt werden kann.
Dürfen meine Eltern mir verbieten, dass ich mir eine Wohnung in Lüneburg suche und dort studiere?
Nein.
Mein Vater verdient gut und eigentlich ist er doch unterhaltspflichtig?
Ja ist er, bis zum ersten berufsqualifizierenden Abschluss. Kannst ja, wenn du ausgezogen bist erstmal das Kindergeld abzweigen lassen.