Duales Studium zum Finanzwirt direkt in den gehobenen Dienst?
Wäre es möglich direkt in den gehobenen Dienst zu kommen oder muss man das Studium nach dem Erreichen des mittleren Dienstes absolvieren?
3 Antworten
Für die Zulassung zum Studium für die Laufbahn des Dipl.-Finanzwirtes ist die Hochschulreife erforderlich.
Das kannst Du direkt unter den Zugangsvoraussetzungen nachlesen.
Danke für den Stern Helmuthk
Natürlich kommt man nicht sofort in den gehobenen Dienst.
Dazu ist nach einigen Jahren eine interne Fortbildung nötig.
Sie müssen nicht vorher den mittleren Dienst machen, um das Studium zum Finanzwirt beginnen zu könne. Sie kommen nach dem Studium direkt in den gehobenen Dienst. Im übrigen heißt das jetzt dritte Qualifikationsebene.
Die Laufbahnbezeichnung ist überall anders. In NRW heißt es z. B. Laufbahngruppe 2 erstes Einstiegsamt
Das heißt überall Laufbahngruppe 2 erstes Einstiegsamt. Aber in Bayern wird es auch als dritte Qualifikationseben genannt.
Also laut Verdi nicht und es ist z. B. in NRW nicht die Rede von der dritten Qualifikationsebene, was eben den Unterschied kennzeichnet.
Uff.
Wenn man aber vorher im mittleren Dienst ist, kommt man nicht autonatisch in den gehobenen Dienst
Wenn Sie das Studium abschließen schon, dazu ist der mittlere Dienst aber auch nicht nötig und während der Studienzeit ist keiner der Anwärter im gehobenen Dienst.
Nach dem Studium schon.