Dobermann In Deutschland geboren im Ausland kupiert?
Wir haben uns mit einem tollen Dobermann befreundet und wollen ihn auch abkaufen von seinem jetzigen Halter. Er ist leider kupiert aber ein unheimlich lieber. Gekauft hat ihn sein momentaner Herrchen aus einer deutschen Zucht und ihn im Ausland kupieren lassen. Was ja eigentlich auch nicht erwünscht und erlaubt ist in Deutschland. Meine Frage ist jetzt ob ich Probleme mit kriegen würde? Ich war ja nicht mit dran beteiligt. Kupierte Dobermänner sieht man nicht gern was auch verständlich ist, kann ich dann aber auch iwie nachweisen dass er vor meinem kauf wo anders kupiert wurde bzw nicht von mir sondern von dem vorherigen Halter ? Danke im Voraus
5 Antworten
Wir haben einen Dobermann aus der Ukraine.
Also ein Züchter aus Deutschland (der die Welpen natürlich nicht kupiert) hat drei Welpen die kupiert waren von einem anderen Züchter aus der Ukraine,die dort kupiert wurden zu sich genommen, deswegen ist es bei uns kein Problem,da der Züchter ja dort Züchtet und es dort erlaubt ist.Auch steht in den Papieren,wer wo und wann den Welpen kupiert hat.
Auf der Straße wurde ich direkt wegen dem Kupieren noch nie gefragt oder blöd angemacht,nur allgemein wegen der Rasse.
Wenn irgendwo in den Papieren steht,wer den Dobi kupiert hat werdet ihr keine Schwierigkeiten bekommen,wenn es nirgendwo steht, dann gibt es Probleme.
Viel Erfolg :)
Mascha -klingt Russisch,heutzutage will keiner mehr der Gehirn hat und weiß das es dem Hund wehtut einen beschnittenen Hund ,aber die Russen sind schmerzfrei
Das Kupieren von Hunden ist in Deutschland als Straftat verboten. Bei den Ohren gilt dies seit 1987 und beim Schwanz seit 1998 (§ 6 TierSchG)
Der Halter wird selbst dann bestraft, wenn er die Kupierung in einem Land durchführen lässt, in dem dies noch erlaubt ist.
Probleme bekommt bei einer Anzeige nur der aktuelle Halter. Achtet darauf, dass im Kaufvertrag die Kupierung vermerkt ist, damit ihr Nachweisen könnt, dass dies schon beim Kauf so war. Und auch Ahnentafel und Impfpapiere, etc. Aushändigen lassen. Und nehmt zum Verband bzw. zum Züchter Kontakt auf, denn Züchter behalten sich meistens vertraglich ein Vorkaufsrecht vor.
Es gibt auch bereits erste europäische Länder (u. a. die Schweiz) die eine Einfuhr von kupierten Hunden verboten haben.
Ich hatte mal einen kleinen Pinscher (Dobermänner sind Pinscher) und auch der war kupiert. Woher der kam und wem der vorher gehört hatte, wusste ich nicht, doch auch schon damals war es in Deutschland verboten. Als ich das erste Mal mit ihm beim Tierarzt war, meinte man nur, dass er sicherlich aus Polen oder so käme.
Ich musste nie nachweisen, dass ich diese Tierquälerei nicht veranlasst habe. Manchmal ist es wohl auch notwendig, wenn ein Hund sich mit der eigenen Rute praktisch peitscht. Meinem Hund wurden die Ohren nicht kupiert, doch er hatte Zeit seines Lebens Probleme damit, denn er hat oft so den Kopf geschüttelt, dass seine Ohren aneinander geklatscht sind und er ausgefranste Ohren hatte. Er war nicht krank und hatte auch keine Ohrentzündung oder so.
Ihr kennt ja den vorherigen Halter und Ihr solltet so oder so einen Vertrag abschließen, damit Ihr auf der sicheren Seite seid. Dann ist es noch wichtig, dass Ihr den Hund versichert, doch meistens sind Hunde ein Jahr lang nach der Anschaffung über die Hausratversicherung? automatisch versichert. Frage da doch mal bei Deiner Versicherung nach.
Ich wollte es auch nicht glauben, doch ein Hund ist im ersten Jahr über eine andere Versicherung mit versichert. Ich meine es wäre die Hausratversicherung, doch da kann einem ein Fachmann genauer drüber Auskunft geben oder man schaut mal in die Police.
Ich denke das es an sich kein Problem geben dürfte... Eher mit den anderen Hunde Liebhabern fa wird es bestimmt jede Gassi runde heißen das kupieren verboten ist.
Hoffe das es ein wenig hilfreich war :D
Hunde die zum Kupieren ausser Landes gebracht wurden, dürfen nicht wieder eingeführt werden.
Meines Wissens gilt das noch nicht in Deutschland.
Hausratversicherung?
Normalerweise braucht man gerade bei einem solchen Hund eine Haftplichtversicherung und eine Krankenversicherung.
Bei Welpen gibt es für die ersten sechs Monate oft Vergünstigungen.