Dinner For One nachspielen, muss man das Urheberrecht beachten?

Lama00  25.10.2020, 18:11

Wollt ihr es denn veröffentlichen?(Ehsl,ob auf YT,oder sonst wo)

michueer 
Beitragsersteller
 25.10.2020, 18:40

Ja - es soll einen Livestream auf YT geben und dann auch noch nachträglich abrufbar sein.

1 Antwort

Es kommt darauf an, ob der Urheber eurer Vorlage schon über 70 Jahre tot ist oder nicht, siehe Dauer des Urheberrechts,

und wenn nicht, ob ihr den Großteil, den wesentlichen Teil des neuen, des umgearbeiteten Werkes selber geschaffen habt oder der Urheber des Originals.

Siehe dazu http://www.schmunzelkunst.de/saq.htm#freinutz

Falls es er andere war, dann gelten UrhG § 15 Allgemeines und § 31 Einräumung von Nutzungsrechten sowie § 32 Angemessene Vergütung.

Gruß aus Berlin, Gerd