Dinner For One nachspielen, muss man das Urheberrecht beachten?
Hi zusammen,
wir wollen eventuell Dinner For One nachspielen - allerdings abweichend vom Original in anderer Sprache, mit anderen Gästen und somit natürlich auch mit anderen Texten. Die Grundzüge von Dinner For One sollen aber natürlich erkenntlich bleiben. Müssen wir hierzu irgendwelche Urheberrechte beachten?
Wollt ihr es denn veröffentlichen?(Ehsl,ob auf YT,oder sonst wo)
Ja - es soll einen Livestream auf YT geben und dann auch noch nachträglich abrufbar sein.
1 Antwort
Es kommt darauf an, ob der Urheber eurer Vorlage schon über 70 Jahre tot ist oder nicht, siehe Dauer des Urheberrechts,
und wenn nicht, ob ihr den Großteil, den wesentlichen Teil des neuen, des umgearbeiteten Werkes selber geschaffen habt oder der Urheber des Originals.
Siehe dazu http://www.schmunzelkunst.de/saq.htm#freinutz
Falls es er andere war, dann gelten UrhG § 15 Allgemeines und § 31 Einräumung von Nutzungsrechten sowie § 32 Angemessene Vergütung.
Gruß aus Berlin, Gerd