Die Bauarbeit nich fertig,aber bauunternehmer stellt die rechnung aus
Hallo!!! Wer hat Erfahrung?-Wir haben das Haus gebaut und vor 2 Monate umgezogen, obwohl die Baufirma ein Paar Sachen nicht erfüllt-Gäste-WC-Sanitär fellt, bei Türenmontage Glastür war bißchen zerbrochen, nun warten wir auf die Neulieferung, vielleicht 3-6 Wochen noch. Und der Bauträger hat trotzdem die Abschlüßrechnun ausgestellt. Leider haben wir sehr viel Stress mit der Baufirma gehabt und haben immer noch.Könnten wir eine Mahnung schreiben, Restgeld reduzieren oder überhaupt nichts bezahlen. Vielen dank für die Antwort!
10 Antworten
Beauftragen Sie jemanden der Ihnen zur Hand geht und Sie unterstützt.
Mit freundlichen Grüßen
ReiMa-Baudienstleistungen
PS. Unsere Beiträge hier in diesem Forum stellen lediglich unsere eigene Meinung und somit keine Beratung dar. Aus diesem Grund kann in dieser Hinsicht keinerlei Haftung und keinerlei Gewährleistung übernommen werden.
Ich würde mindestens das Doppelte des Wertes der ausstehenden Leistungen einbehalten. Wenn Du nur den einfachen Wert zurückbehältst ist das für den Unternehmer ein Nullsummenspiel und er hat kein Interesse fertig zu liefern.
Besser ist jedoch keine Zahlung zu leisten, denn er kann die Schlußrechnung erst fordern, wenn er tatsächlich mit seinen Leistungen fertig ist.
In diesem Fall gilt, wie so oft "Gutheit ist Dummheit".
Also, zahle besser nicht, wenn es nicht Vereinbarungen im Vertrag dazu gibt, die dagegen sprechen.
Tolle Antwort. die stimmt wenigstens mal.
Mit freundlichen Grüßen
ReiMa-Baudienstleistungen
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Kommt drauf an ob Ihr die Bauabnahme unterschrieben habt , wenn ja habt Ihr damit den Pfusch angenommen und müsst zahlen . Wenn nicht habt ihr das Recht bis zu 20 % der Bausumme zurückuhalten bis alle Mängel beseitigt sind , daß müsst Ihr dem Bauträger aber schriftlich per Einschreiben mit Rückschein mitteilen und Ihm eine angemessene Frist zur beseitigung der Mängel einräumen . Es kommt auch drauf an was im Kaufvertrag steht - zum Beispiel " schlüsselfertige Übergabe " das heißt Einzugsfertig , keine Beanstandungen .
20 % einzubehalten ist doch Quatsch, wenn z. B. der Schaden oder der Mangel zu beseitigen um ein vielfaches an Kosten mehr verursachen würde, oder?
Mit freundlichen Grüßen
ReiMa-Baudienstleistungen
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Auf keinen Fall die volle Rechnung bezahlen!!!
Erstellt eine schriftliche Mängelliste, setzt einen Termin bis wann alles fertig sein soll und überweist erst mal die Hälfte der Schlussrechnung und teilt mit, dass ihr den Rest sofort nach ordnungsgemäßer Ausführung der Restarbeiten überweist.
Lasst euch nicht ins Bockshorn jagen.
Außerdem könnte ihr von der Schlussrechnung weitere 5% einbehalten, zur Sicherheit, falls ihr beim bewohnen noch irgendwelche Mängel feststellt oder irgend etwas nicht richtig funktioniert.
Macht bitte alles schriftlich, damit ihr den entsprechenden Beweis für eure Aktivitäten habt.
Hier würde ich bis zur vollständigen Erledigung und Mängelbeseitigung einen Teil der Schulssrechnung einbehalten und das dem Bauträger mittels Einschreiben auch zur Kenntnis bringen.
Auf keinen all den Gesamtbetrag überwiesen, sonst siehst du da niemanden mehr.
Mit der vollständigen Bezahlung der Schlussrechnung kann der Bauunternehmer davon ausgehen, dass alles in Ordnung ist.
Nur wenn eine Bauabnahme/Übergae unterschrieben wurde un darin keine Mängel festgehalten sind, dann wird es schwierig.