Delle an der Tür wegen Parker , unfallwagen?

5 Antworten

Kommt auf die Größe der „Delle“ an, an sich eher nein. Wenn es ein größerer Schaden war, z.B. die Tür getauscht werden musste, schon eher. Ich würde den Schaden beim Verkauf als Parkrempler im entstandenen Umfang beschreiben und im Vertrag festhalten, dann kann jeder Käufer es für sich selbst werten.

Ich kenne nur die Deffinition das im Falle von Bauteilen der Rohkarosse die zurückgeformt oder bei Ersatz Schweißarbeiten erforderlich sind dieser als Unfallwagen Gilt.

Grund ist die Änderung der Statig der Rohkarosse die bei Ausbeularbeiten oder ersatz von geschweißten Bauteilen der Karosserierohbaus im Mittleidenschaft gezogen wird..

Das dadurch ein Wertverlust bei neueren ,eine Wertsteigerung bei älteren Fahrzeugen ab gewissen Baujahren eintritt wissen sowohl die versicherer als auch potemntielle Kunden die sich auskennen und das auch meist zum weiterverkauf machen sehr genau.

Wenn Du Sicher gehen willst mach Bilder von dem Schaden vor und nach der instandsetzung, dokumentiere dies als Schadensereignis mit Datum und ausführender Werkstatt ev sogar Rechnung und füge das den Fahrzeugpapieren bei.. Eine kompolette Historie incl alle arbeiten und Rechnungen ist heute durchaus ein verkaufsargument und bringt unter Umständen einige hundert Euronen mehr je nach Fahrzeug modell und Hersteller..

Diese Bilder im Falle eines Weiterverkaufs vom Käufer als gesehen und die schadensumfänge als verstanden und akzeptiert schriftlich bestätigt werden müßen.. so bist du aus allem Raus.. Die bilder solltest du jedoch dauerhaft aufbewahren und nicht aus der Hand geben-..

Ein Parkrempler oder Beule von Einkaufswagen ist in meinen Augen kein meldepflichtiger Unfallschaden , wird die >Türe jedoch ersetzt dann sieht das etwas anderst aus.. Ich würde es wie oben beschrieben Dokumentieren und gut ists..

Ich hatte eine kleine Delle in der Stoßstange, sie wurde ausgetauscht, und die gegnerische Versicherung gestand mir einen Wertverlust zu. Mein Fahrzeug gilt jetzt als Unfallwagen, obwohl selbst ein Sachverständiger den "Unfall" kaum nachvollziehen könnte. Deshalb, ja.

Bei sachgemäßer den herstellerrichtlinien entsprechender Reparatur ist das kein Unfallfahrzeug.

Durch einen Parker Kugelschreiber, oder wie?