Definition "Privateigenes KFZ"? Versicherungsfall

7 Antworten

Hi Micha, wird eine dienstliche Fahrt vom Arbeitgeber angeordnet, dann muss dieser auch die sogenannte Fürsorgepflicht erfüllen. D.h. er hat Dich so zu versichern, dass Unfallschäden die auf einer angeordneten Dienstfahrt entstehen, von der Versicherung oder aber vom Arbeitgeber ersetzt werden müssen. Ein Personaler müsste so etwas aber unbedingt wissen. Lasse Dich ja nicht so billig abspeisen. Da Du auch keine RS-Versicherung hast, mach`s doch mal ganz einfach, gehe zu Deiner Versicherung, die sind darüber ja bestens informiert und helfen Dir gerne und vor allem kostenlos weiter!

Ich finde, der Personalmitarbeiter sollte sich erst informieren, wenn er sich nicht sicher ist.

Der Begriff "Privateigenes KFZ" ist hier im Gegensatz zum firmeneigenen zu sehen. Das Auto deiner Eltern gehört vermutlich nicht der Firma, also ist es auch ein Privateigenes KFZ, das dir zur Verfügung steht. So würde ich es zumindest definieren.

PeterSchu  19.09.2012, 00:24

Dazu eine Definition:

"(3) Privateigene Kraftfahrzeuge gemäß Absatz 1 sind solche, die im Eigentum des Dienstfahrtberechtigten stehen, auf dessen Namen zugelassen oder ihm in sonstiger Form zur freien Nutzung überlassen worden sind."

http://pix.kirche-mv.de/fileadmin/ELLM-Gesetze/Personal/Beschaffung_von_Kfz.pdf

In anderen Betrieben dürfte es ähnlich sein.

Hier gilt es also eindeutig nicht nur für den Halter. In einer anderen Vereinbarung wurden allerdings Mietfahrzeuge ausgeschlossen. Die sind nicht privateigen. Aber deine Eltern vermieten dir ja ihr Auto nicht.

93Micha93 
Beitragsersteller
 19.09.2012, 00:33
@PeterSchu

Danke auch für deinen Beitrag. Macht euch viel Mühe^^

Ich sitz ungelogen seit 10 Stunden daran, irgendwelche Beweise die für mich sprechen zu finden. Verfolge ma bitte den untersten, ersten Beitrag. Da habe ich eine Definition des landes Meckl-Vorp. herausgezogen. Diese Definitionen scheinen sehr Landes/insitutsabhängig zu sein (meine Def. is von MV/ deiner von einer kirchlichen Einrichtung)

Leider habe ich eine entspr. Definition von SACHSEN noch nicht gefunden

PeterSchu  19.09.2012, 00:50
@93Micha93

Ich denke, diese Regelungen sind aber doch irgendwie ähnlich. Mietwagen dürften nicht erfasst sein, aber private PKW, die du benutzt, schon. Gibt es denn bei euch keine Regelung/Richtlinie über Reisekosten usw.?

Es wäre auch eine starkes Stück, wenn dein Betrieb/deine Verwaltung dir zumutet und gestattet, ein privates Auto zu benutzen und am Ende nix davon wissen will. Ich kenne es so, dass man bei der Genehmigung einer Reise auch das Kennzeichen angeben muss. Damit ist gewährleistet, dass auch tatsächlich die Benutzung exakt dieses Autos genehmigt wurde.

93Micha93 
Beitragsersteller
 19.09.2012, 18:38
@PeterSchu

Laut KSA musste nur ein Bescheid erstellt werden, dass ich mit meinem privaten PKW die angeordnete Dienstfahrt angetreten bin. Und ein mit diesem Wortlaut unterzeichnetes Schrifstück habe ich auch !

Reisekosten könnte ich auch beantragen - richtig! aber das wären pro Fahrt nicht mal ein Euro soweit ich weiß^^

93Micha93 
Beitragsersteller
 19.09.2012, 00:23

Danke für deine Antwort! Ich sehe das ja nicht anders...nur versuche ich alle Schlupfwinkel aus Sicht der Versicherung zu "erahnen". ähnlicher Fall war zB, als ein geliehenes Fahrzeug eines Autohauses bei einer Dienstfahrt verwendet wurde. Dieser Antrag wurde abgelehnt, da "Schäden nur an privateigenen KFZ gedeckt werden können. Nicht aber an Leih- oder Mietwagen"

Wenn Du als Mitarbeiter Deinen privaten Wagen nutzt wird das auch bezahlt ? Sind diese kostenaufwendungen denn auch kostendeckend ?? Hat dieser Betrieb Keinen Betriebsrat ? Die könnten mich mal richtig am hintern küssen wenn ich als Arbeitnehmer einen durch Dienstliche Fahrten entstandenen Schaden selber tragen müßte. was anderes ist es wenn ich das freiwillig anbiete oder eine alternative( Dienstwagen ) Ablehnen würde. Ich schließe mal fahrlässigkeit oder vorsatz aus.. Da würde keiner mehr im gesamten Betrieb seine Dienstfahrten mit dem privaten Fahrzeug mehr machen.. dafür würde ich sorgen.. Selbst wenn das Fahrzeug auf Deine Eltern zugelassen ist was dem Arbeitgeber im Regelfall durchaus bekannt ist so ist es ein Privatfahrzeug und es besteht Anspruch auf kostenübernahme. Gewerbliche Fahrzeuge bzw deren Kosten können und werden im Regelfalle auch steuermindernd geltend gemacht werden und wenn die voll abgesetzt werden kann des durchaus Sinn machen diese auszuschließen. Mietfahrzeuge sind vermutlich auch deshalb Häuffig ausgeschlossen weil die seitens der Vermieters idr Vollkasko versichert sind. es kann ja nicht sein das ein öffendlich rechtlicher betrieb oder organisation sowas von den Mittarbeitern verlangt .. wo sind wir denn ?? Such Dir einen Anwalt aus dem Arbeitsrecht der Deine Kosten durchsetzt. Im Zweifel hilft auch nach absprache mit dem Anwalt die Androhúng das an die große Glocke zu hängen also Presse oder TV Sender damit zu informieren.. Joachim

93Micha93 
Beitragsersteller
 19.09.2012, 18:43

Hab leider keine RS-versicherung. Damit würde sich der Anwalt nicht rechnen. Ansonsten haste ja vollkommen Recht. In anderen Foren kamen teilweise nur so Sätze wie "Wenn sich die KSA querstellt, was sie eig. wegen jeder Kleinigkeit tun, hilft nur ein Rechtsanwalt". Klingt Klasse...

jloethe  20.09.2012, 01:11
@93Micha93

Ich würde wenn Du in der Ausbildung bist mal prüfen lassen ob da nicht Prozesskostenhilfe möglich ist. An sonsten gibt es Arbeitnehmervertretungen und deren Dachverbände, Wenn Du deutlicher werden könntest kann man Dir ggf auch Adessen nennen. die auch helfen können.. zummindest bekommt man da Adressen der richtigen Anwälte.. eine Beratungsgespräch kostet zwischen 80 und 100 Euros. Hängt natürlich von Deinem Verdienst ab ob man dir da hilft.. Ich würde dem Arbeitgeber ob nun öffentlich rechtlich oder Verbeamtet denn 3000 Euro an Teilen ist kein Pappenstiel.. Lass Dir nix gefalklen und trete denen richtig auf die Füsse.. Joachim

93Micha93 
Beitragsersteller
 21.09.2012, 13:38
@jloethe

Danke für deine Antwort^^

Ich werd mich mal an den Betriebsrat halten, der hat auch so eine Haltung. Ich werd mich dann hier noch einmal melden wenn ich weiß, was die Versicherung nun übernimmt. bzw ob sie überhaupt was übernimmt

moment moment....wer steht im Fahrzeugschein? denn da kannst du drin stehen, trotzdem können deine Eltern in der Versicherung sein

93Micha93 
Beitragsersteller
 19.09.2012, 00:21

in der Zulassung steht ein Elternteil drin...leider.

nixi001  19.09.2012, 00:24
@93Micha93

upps----- dann nimmst du das ding von der Versicherung , wo du ja mit drin stehst und eine eidesstattliche Versicherung deiner Eltern, dass das Kfz NUR aus Kostengründen auf ihren namen läuft aberausschließlich von dir gefahren wird. das müßte eigentlich klappen

93Micha93 
Beitragsersteller
 19.09.2012, 00:30
@nixi001

Ich hab erst einmal die Hoffnung, dass die KSA evtl. keine Beanstandung einreicht. Ich betrüge ja nun wirklich nicht... Deine Idee klingt wirklich gut - Danke! (Hoffentlich reiben die nicht drauf rum, dass beide Elternteile bei der Versicherung mit eingetragen sind. Einfach nur aus Sicherheitsgründen. Wir sind alle 3 arbeitend, und besitzen 3 Autos. Sodass, wenn eines ausfällt das andere einspringen kann.) aber D A N K E schonmal

Da bist du sozusagen am Popo.

Und "dienstlich angeordnet" gibt es da sowieso nicht. Niemand kann dich verpflichten, mit deinem Privat-KFZ mehr zu fahren als zur Arbeit und nach Hause. Das kannst du immer ablehnen, der Arbeitgeber muss dir dann ein Fahrzeug stellen oder sich wen anders suchen. Hast du aber zugestimmt und ausgeführt, dann kannst du dich nicht mehr zurückziehen.

PeterSchu  19.09.2012, 00:29

@ Sinane, das stimmt nicht. Es ist sehr wohl üblich, das private Auto für Dienstfahrten zu benutzen. Allerdings nicht gegen den Willen des Mitarbeiters. Aber angeordnet werden muss eine Dienstfahrt in der Regel von einem Vorgesetzten, weil sonst am Ende keine Kosten erstattet werden. Und dann wird eben auch die Benutzung des privaten PKW gestattet und vereinbart.

93Micha93 
Beitragsersteller
 19.09.2012, 00:26

Eine Entschädigung für Sachschäden auf dem Wegn von oder zur Arbeit wird von der KSA eh nicht bezahlt. Hierbei handelte es sich aber um eine Fahrt zwischen 2 Filialen. -->Beim Merkblatt der KSA stand lediglich dabei, dass sie eine Bestätigung dafür brauchen dass es eine dienstlich angeordnete Fahrt war. Die hab ich mir auch schon eingeholt.