Dauer KFZ Versicherung bei unterjährigem Abschluss

8 Antworten

Üblicherweise laufen Kfz Versicherungen vom 1.1. bis zum 31.12., wird bei Dir auch so sein. Bei jährlicher Zahlung wirst Du dann den Beitrag auch nur bis zum 31.12., also anteilmäßig, zahlen müssen!

DolphinPB  15.03.2015, 12:44

Nein, es gibt inzwischen eine Reihe von Versicherern bei denen der Vertrag dann vom z.B. 16.03.15 bis zum 16.03.2106 läuft, die Direct Line gehört zu diesen Versicherern.

alarm67  15.03.2015, 13:07
@DolphinPB

Ich schreibe ja auch "üblicherweise", weil dieses halt viele/fast alle so handhaben, aber eben nicht alle bzw. Du bei einigen sogar auch wählen kannst!

Das verstehe ich nicht. Haben die Dir nicht gesagt, daß der Marktführer solche Dinger einstuft für Fahranfänger mit SF-Klasse 4 und 48% Beitrag, wenn denn der Partner bzw. die Eltern das Ding als ZF anmelden und versichern?

...zu wann darf ich diese dann kündigen? Zum Jahresabschluss "wie sonst" auch oder erst zum 16.03.2016?

Also grundsätzlich richtet sich erst mal ein unterjähriger Kfz-Vertrag nicht nach dem Vertragsbeginn, sondern immer nur nach dem Ablaufdatum, das heißt für dich: du kannst in der Regel nicht zum Ablauf 31.12. bzw. zum 1.1. des neuen Jahres kündigen. Dein Ablauftermin steht in deiner Police und ist bei DirectLine in der Regel nach einem Versicherungsjahr kündbar.

...wie ist das dann mit der Zahlung wenn ich jährliche Zahlweise wähle und das Geld dann jetzt fürs ganze Jahr zahle, also 12 Monate?

Die Versicherer rechnen grundsätzlich bei allen Kündigungen taggenau die Prämie ab, also erhälst du deine zuviel bezahlten Kfz-Prämien anteilig rückerstattet!

Gruß siola

siola55  15.03.2015, 23:00

...zu wann darf ich diese dann kündigen? Zum Jahresabschluss "wie sonst" auch oder erst zum 16.03.2016? 

Die DirectLine policiert dann deinen Vertragsbeginn vom 16.03.2015 mit einem unterjährigen Ablaufdatum zum 16.03.2016 und einer Frist von 1 Monat kündbar, d.h. spätestens zum 16.02.2016 müßte deine Kündigung beim Versicherer vorliegen!

Das machen die Versicherungen unterschiedlich! Musst du halt bei Vertragsabschluss abklären. Wenn die Versicherung die hauptfälligkeit am 1.1. hat, dann zahlst du jetzt den jährlichen Beitrag nur anteilig! Der erste volle Jahresbeitrag wird dann am 1.1. fällig

siola55  16.03.2015, 00:15

Hey SaVer79,

eine Kfz-Versicherung mit Beitragsfälligkeit zum 1.1. ist keine unterjährige Versicherung - wie der Name schon aussagt, ist der Vertragsablauf unter dem Jahr und damit auch die Beitragsfälligkeit unter dem Jahr und eben gerade nicht zum 1.1. jeden Jahres!!!

siola55  16.03.2015, 00:23
@siola55

In dem Beispiel mit unterjährigem Kfz-Vertrag bei DirectLine wäre bei jährlicher zahlweise der Erst(jahres)beitrag nach Erhalt der Police fällig und der nächste Jahresbeitrag zum 16.03.2016 !

Naja, schau doch in die Versicherungsbedingungen. Die müssen irgendwo angezeigt werden. Dort steht auch das Versicherungsende, bzw. die Vertragslaufzeit.

Wenn du Versicherungsbedingungen nicht lesen kannst/ verstehen kannst, dann laß lieber die Finger davon und such dir einen Berater vor Ort. Z.B. einen Versicherungsmakler. Den kannst du solche Sachen fragen, es kostet nichts. Denke mal nicht, daß Direktversicherer billiger sind.

Solche Verträge, die mitten im Kalenderjahr enden, würde ich nicht wollen. Denn bei den anderen Gesellschaften wirst du am 01.01. ein schadenfreies Jahr mehr erhalten (wenn du 6 Monate schadenfrei warst) und ab 01.01. weniger Beitrag bezahlen. Nicht erst im März.

siola55  15.03.2015, 22:17

Solche Verträge, die mitten im Kalenderjahr enden, würde ich nicht wollen. Denn bei den anderen Gesellschaften wirst du am 01.01. ein schadenfreies Jahr mehr erhalten (wenn du 6 Monate schadenfrei warst) und ab 01.01. weniger Beitrag bezahlen.

Lieber BenniXYZ,

leider bist du auch hier falsch informiert, da jeder Versicherer grundsätzlich zum 1.1. jeden Jahres neu stuft, auch die unterjährigen Kfz-Verträge! Dabei erheben die Versicherer mit unterjähriger Hauptfälligkeit den neuen Beitrag mit Beginn des neuen Versicherungsjahres, das auf das für den Schadenverlauf maßgebliche Kalenderjahr erfolgt!

siola55  15.03.2015, 22:09

Hey BenniXYZ,

leider mal wieder ein Schnellschuß von dir, ohne ein bißchen überlegt zu haben:

Naja, schau doch in die Versicherungsbedingungen.

Also in den AKB (Allg. Kfz-Versich.bedingungen) steht weder was vom unterjährigen Beginn noch vom Vertragsende! Nur in der Kfz-Police steht der Versicherungsbeginn und auch das evtl. unterjährige Vertragsende!

Dort steht auch das Versicherungsende, bzw. die Vertragslaufzeit.

Also das Vertragsende steht bestimmt nicht in den Allg. Kraftfahrbedingungen, sonder allein im Kfz-Versicherungsvertrag! Und nur dieses Ablaufdatum hat Gültigkeit. 

Wenn du Versicherungsbedingungen nicht lesen kannst/ verstehen kannst, dann laß lieber die Finger davon und such dir einen Berater vor Ort. Z.B. einen Versicherungsmakler. Den kannst du solche Sachen fragen, es kostet nichts. Denke mal nicht, daß Direktversicherer billiger sind.

Zu einem Versicherungsmaklerbüro kann ich dir, lieber darkmanxxx, auch nur raten wie BenniXYZ hier schreibt! Online-Versicherer sind doch nur was für Profis, da können Laien ja so viel falsch machen...

BenniXYZ  16.03.2015, 12:40
@siola55

He,he Siola, natürlich steht in den AKB wann ein Vertrag beginnt, wann er endet, die Laufzeit und die jährliche Neueinstufung. Nicht mit Datum, sondern unter welchen Bedingungen. Mit Datum wäre ja hellseherisch.

siola55  16.03.2015, 15:05
@BenniXYZ

Der darkmanxxx meint aber den Kfz-Versicherungsvertrag, wo das Beginn- und Ablaufdatum ersichtlich sind! Inzwischen hat er ja den Vertrag bei AllSecur online abgeschlossen - mich würde jetzt nur mal interessieren, wer ihm zu seiner Einstufung geholfen hat - oder was meinst du, so ohne jegliche Beratung als "Anfänger" in der Kfz-Versicherung???

Gruß siola