Das Menschenbild des Deutschen Grundgesetzes
Hallo Freunde ich muss am Mittwoch (13.02.2013) ein kurzes Referat über Das Menschenbild des Deutschen Grundgesetzes halten...Auf Wikipedia habe ich dazu das hier gefunden:
Das Menschenbild des deutschen Grundgesetzes [Bearbeiten] Das Menschenbild des Grundgesetzes ist nicht das eines isolierten souveränen Individuums; das Grundgesetz hat vielmehr die Spannung Individuum - Gemeinschaft im Sinne der Gemeinschaftsbezogenheit und Gemeinschaftsgebundenheit der Person entschieden, ohne dabei deren Eigenwert anzutasten. Das ergibt sich insbesondere aus einer Gesamtsicht der Art. 1, 2, 12, 19 und 20 GG. Dies heißt aber: der Einzelne muss sich diejenigen Schranken seiner Handlungsfreiheit gefallen lassen, die der Gesetzgeber zur Pflege und Förderung des sozialen Zusammenlebens in den Grenzen des bei dem gegebenen Sachverhalt allgemein Zumutbaren zieht, vorausgesetzt, dass dabei die Eigenständigkeit der Person gewahrt bleibt.
kann mir das iwer so erklären , dass ich es verstehe ?
Danke im vorraus :)
1 Antwort
Schwierig...
Das Grundgesetz als Verfassung gibt die grundlegende Richtung vor, wie sich Staat als Vertreter des Gemeinschaftsinteresses und Bürger gegenüber einander verhalten sollen, und wann wessen Interesse wichtiger ist.
Art. 1 gibt vor dass die Würde eines jeden einzelnen Menschen unantastbar ist und das der Staat dies von selbst beachten muss.
Artikel 2 gibt jedem Individuum das Recht zu tun und zu lassen was es möchte, solange es dabei nicht andere Individuen stört.
Artikel 12 garantiert jedem deutschen Individuum, dass es sich seine Arbeit selbst wählen kann.
Und Artikel 19 zum Abschluss garantiert jedem Individuum das es den Rechtsweg bestreiten kann, wenn eines dieser Rechte verletzt wird.
Grundsätzlich ist jeder Mensch nach dem Grundgesetz frei und kann tun und lassen was er will. Da der Mensch jedoch Teil einer Gemeinschaft ist, gibt es Grenzen und zwar immer dann, wenn das Tun und Lassen sich auf andere Menschen auswirken würde.
Der Staat ist der Vertreter des Interesses der ganzen Gemeinschaft. Er hat Regeln aufgestellt um die Gemeinschaft und um das was der Gemeinschaft wichtig ist zu schützen. Diese Regeln nennen sich Gesetze.
Was jetzt folgt ist ein verdammt blödes Beispiel, aber mir fällt nicht anderes ein.
Dir gefällt das Gesicht eines anderen nicht und Du erschlägst diesen. Warum? Weil Du nach Artikel 2 Absatz 1 des Grundgesetzes das Recht hast, zu tun und zu lassen was Du willst.
Aber die Grenzen dieses Rechtes sind da, wo die Rechte anderer berührt werden. Der andere hat eine Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit nach Artikel 2 Absatz 2 des Grundgesetzes. Hier trafen nun zwei Rechte aufeinander.
Da sich der Getötete nur noch schlecht auf sein Recht zu Leben berufen kann, kommt hier der Staat als Vertreter der Gemeinschaft und sagt Dir: Ja, Du hast das Recht Leute mit hässlichen Gesichtern zu töten, aber auch Leute mit hässlichen Gesichter haben ein Recht auf Leben. Weil Du ihn getötet hast, musst Du eine Strafe auf Dich nehmen.
Wenn Du Dir das Strafgesetzbuch ansiehst, dann steht da nirgendwo "Es ist verboten zu morden". Jede Person darf für sich selbst entscheiden ob sie morden will oder nicht. Das Strafgesetzbuch sagt nur, wenn jemand ein Mörder ist, dann hat das auch Folgen.
Entscheidest Du Dich nicht selbst dafür ein Mörder zu werden, sondern wirst Du dazu gezwungen, dann gibt es Vorschriften, die dafür Sorgen, dass der Mord unter Umständen keine Folgen hat.