Das Handy von einem Freund wurde eingezogen, bin ich in Gefahr?
Es ist etwas komplizierter, jedenfalls wurde sein Handy einkassiert weil offensichtlich klar wurde als bei ihm baggys und 0,5 g ott und pepp gefunden wurden das er verkauft, sein Handy wurde dann beschlagnahmt und da habe ich das letzte mal vor einem Monat mot ihm über Grad geschrieben, ob er was klären könne, danach nur normale Sachen weil ich diesen Monat aufgehört hatte aber jetzt wieder Kiffe. Droht mir irgendwas, werden sie mein Chat so weit durch suchen und auf mich zu kommen bei so etwas ? Und ist es Indiz genug für einen Test ? Man muss dazu sagen er hat mich unter meinem Spitznamen eingespeichert
8 Antworten
Die werden eventuell auf deiner matte stehen und du wirst auch vielleicht vor Gericht aussagen müssen was ich dir aber nicht rate wenn du ein bissen Respekt und Ehre hast
Was hat das mit dem Alter zu tun?
Die Worte "Respekt und Ehre" klingen aus dem Mund eines 14jährigen besonders überzeugend.
Das mit dem Spitznamen ist schon mal Egal, die suchen den Inhaber der Nummer raus. Das ist ein Mausklick für die Polizei. Ob Du interessant für die Polizei bist, ist eine andere Frage. Aber ich denke ja.
Wenn ihr über Drogen geschrieben habt, wirst Du vermutlich eingeladen zur Polizei oder die machen gleich eine Razia bei dir. Je nach den.... Da kannst Du die Aussage noch Verweigern.
Ob Du als Zeuge vor Gericht musst als Zeuge oder angeklagter, weiß hier auch niemand.Vor Gericht, musst Du wahrheitsgemäß aussagen, es sei denn, Du belastest dich mit der Aussage selber.
die wollen wenn dann nur rauskriegen woher er das hat. und nur weil ihr darüber geschrieben habt, ist es kein beweis dafür dass er es dir wirklich gegeben hat.
Jo ,
die können spielerisch leicht diese Handy hacken und sie werden das auch tun um an Informationen zu kommen. Doch sie können nichts davon gegen dich verwenden und ich nehme mal an die sind nicht an nen kleinen Endkonsumenten interessiert.
Dir wird als "Kunde" wohl eher nichts passieren.
Sind Sie sich sicher ? Ist das auch nicht Beweis genug für einen Test ?
Necessitas probandi incumbit ei qui agit.
Die Beweispflicht liegt beim Ankläger.
Und wo kein Kläger da kein Richter.
Ein Richter ist immer schnell gefunden... Kläger übernimmt der Staatsanwalt.
Es fehlen aber belegbare Beweise. Ein Chatverlauf ist kein direkter Beweis sofern es sich nicht um eine Drohung oder Beleidigung handelt.
Was würdest du nicht machen ? Was können die mir denn das letzte mal was gekauft ist locker 4 monate her also von ihm