Darlehen an Einzelunternehmer?

4 Antworten

Hallo,

das finde ich abenteuerlich!

Es reicht nicht. Am besten einen Vertrag ausarbeiten mit genauen Angaben über die zu beleihende Person (Geburtsdatum, Geburtsort, männlich oder weiblich, Beruf, Ehestand, komplette Adresse, Telefonnummer, usw...)

Eine Frist setzen für die Erstattung des Darlehens oder die Modalitäten der Rückzahlung angeben (monatlich, quartalmäßig, jährlich, usw...), + Zinsen.

Eine Sicherheit müßtest du auch haben, einen Bürgen oder eine Eintragung in einem Grundbuch...

Warum wird das Darlehen von dir gewährt. Es gibt im Moment bei manchen Sparkassen günstige Kredite ohne Grundbucheintragung bis 30.000,-- € für Renovierungen...

Emmy

Da Du nachweislich das Geld als Darlehen überwiesen hast, wohl weiter nichts festgehalten/festgelegt hast, kannst Du das Darlehen jederzeit mit den Kündigungsfristen nach BGB kündigen!

Ohne Kündigungsregelung gilt die gesetzliche Kündigungsfrist

Haben die Parteien im Darlehensvertrag selbst keine Kündigungsregelung getroffen, gilt die gesetzliche Kündigungsregelung des § 488Abs. 3 S. 2 BGB. Danach kann das Darlehen sowohl vom Darlehensnehmer als auch vom Darlehensgeber binnen einer Frist von drei Monaten gekündigt werden. Die frühere Differenzierung zwischen Darlehen über und unter 200 EUR hat der Gesetzgeber mit der Schuldrechtsreform aufgegeben.

Verträge können mündlich, schriftlich oder durch Gesten geschlossen werden. Der Hinweis auf der Überweisung "Darlehen" ist auf jeden Fall gut.

Es besteht somit ein Vertrag.

Wenn der Schuldner sich nicht einverstanden erklärt eine Rückzahlungsvereinbarung oder einen Tilgungsplan zu unterzeichnen, bleibt Dir nur der Gerichtsweg zur Feststellung des Darlehens und zur Sicherung Deines Anspruchs.

Der Überweisung ist dann vermutlich eine mündliche oder telefonische Absprache vorausgegangen. Auch ein mündlich geschlossener Vertrag ist ein Vertrag. Es ist halt nicht immer einfach, Forderungen aus diesem Vertrag durchzusetzen, also in diesem Fall die Rückzahlung.

Hier sind ein paar Erläuterungen dazu:

http://www.kleingewerbe.info/vertragsrecht/index.php