Darf sich der Nachbar über unseren Wecker beschweren?
Hallo, mein Mann und ich sind beide berufstätig. Er hat Wechselschicht und ich gehe Nachmittags arbeiten. Das heisst bei Frühschicht geht der Wecker morgens um drei. Das stört unseren Nachbarn. Dann geht der Wecker nochmal um halb sieben,weil die Kinder zur Schule müssen. Auch das stört ihn. Wir machen den Wecker aus sobald wir wach sind,kann schon mal fünf Minuten dauern. Die Schlummertaste dürfen wir nicht drücken. Das hatte er uns schon gesagt (machen wir schon nicht mehr). Ach ja,unser Nachbar ist nicht berufstätig.
7 Antworten
Natürlich DARF er sich beschweren. Und ihr DÜRFT das ignorieren, denn für die dünnen Wände könnt ihr nichts.
Er kann sich beschweren und ich solltet euch dadurch nicht verunsichern lassen. Es gibt Leute, die stören sich an allem. Stellt die Wecker wie bisher, schließlich müsst ihr pünktlich zur Arbeit, Schule und der Nachbar kann sich, da er ja nicht berufstätig ist, nochmal gemütlich im Bett umdrehen.
Ja das darf er,nur hat er nichts davon
Natürlich darf er das. In diesem Land verbietet niemand jemandem, sich zu beschweren...
lach
Über einen 5 Minuten lang klingelnden Wecker würde ich mich auch beschweren. Und du dich sicher auch. Dein Nachbar muss damit leben, dass morgens bzw. nachts ein Wecker klingelt. Aber nicht 5 Minuten lang!