Darf mich meine Mutter einfach so enterben?
Hallo
Meine Frage ist etwas kompliziert. Ich hatte nie ein gutes Verhältnis zur meiner Mutter. Sie hat mich als Kind stark vernachlässigt, ignoriert und hat mir auch nicht geholfen dass ich im Leben voran komme, im Gegenteil.
Ich habe einen Stiefvater, der mir auch nicht helfen konnte. Ich weiss, das tut hier nichts zur Sache, aber meine Mutter ist eine verdeckte Narzisstin. Wer sich damit auskennt, weiss dass solche Mütter ihre Kinder nicht als selbständige Persönlichkeiten wahrnehmen.
Meine Mutter hat dafür gesorgt dass ich keine Wohnung bekomme. Und weil ich am Joint gezogen habe, hat sie mich rausgeschmissen mit 16 Jahren. Das Ende vom Lied war Strasse, Gefängnis und die Ausweisung aus Deutschland.
Seitdem lebe ich nicht mehr in Deutschland. Meine Mutter hat mir dort ein Haus gekauft und unterstützt mich finanziell. Sie hat immer gearbeitet und ist jetzt zu Geld gekommen und das nicht zu knapp, sie hat ihre eigene Firma usw.
Ich bin nicht faul und ich habe es nicht auf das Geld meiner Mutter abgesehen, aber dort wo ich lebe, gibt es keine Arbeit und woanders kann ich auch nicht hin, einen Asylgrund habe ich ja nicht.
Meine Mutter meinte zu mir ich solle nicht auf die Idee kommen nach Deutschland zu kommen, sie würde für mich kein Platz haben und überhaupt, sie kann mich aufgrund meiner Vergangenheit enterben, weil ich damals straffällig geworden bin. Sie hätte auch Beweise obwohl sie nur Gerichtsakten hat, die schon verjährt sind.
Stimmt das, reicht eine Straffälligkeit für eine Enterbung aus?
9 Antworten
Grundsätzlich gehört das Geld deiner Mutter – sie kann dich auch ohne irgend einen Grund enterben. Das einzige was dir dann noch zusteht ist die Hälfte vom Pflichtanteil. Du bekommst also nicht gar nichts, aber deutlicher weniger
Sie ist auch nicht verpflichtet irgend eine größere Summe dir zum Erben zu hinterlassen. Wenn sie ihr Geld in Pension bis zum letzten Cent verpulvert, nur damit du nichts bekommst, dann ist das auch ihr gutes Recht. Ihr Geld = ihre Entscheidung wie viel sie davon ausgibt.
Mit 16 hat sie dich raus geschmissen? Was hast du dann gemacht? Auf der Straße gelebt? Wieso hast du dir nicht Hilfe geholt? Deine Mutter muss dir in dem Alter ein Dach über den Kopf bieten – einfach raus schmeißen geht da nicht. Deswegen landet man dann aber auch nicht gleich im Gefängnis und wird ausgewiesen – da musst du schon deutlich mehr Mist gebaut haben als nen Joint zu rauchen.
Nein, das reicht nicht für eine Enterbung. Du hättest deine Mutter schon persönlich angreifen müssen, damit sie dich enterben kann. Solange die Straffälligkeiten nicht gegen deine Mutter gerichtet waren, kann sie dich nicht enterben. Wenn sie es trotzdem versucht, kannst du das Testament anfechten.
Sie kann dein Erbe aber immer reduzieren. Du hast einen Pflichtteil am Erbe, und den muss sie dir geben (sofern kein Enterbungsgrund vorliegt, und das tut es hier nicht). Den Rest kann sie frei verteilen.
Deine Mutter kann dich immer und zu jeder Zeit und ohne Grund enterben. Ob du vorbestraft bist oder nicht, ist völlig gleichgültig. Dir steht lediglich ein Pflichtteil zu.
Das nennt man nicht "enterben". Eine Enterbung liegt vor, wenn jemand garnichts kriegt. Solange ein Pflichtteil vererbt wird, spricht man nicht von einer Enterbung.
Sie kann mich Aufgrund meiner Vergangenheit Enterben weil ich damals Strafällig geworden bin
Ein testamentarischer Entzug des Pflichtteils waere theoretisch moeglich, wenn du damals zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr ohne Bewaehrung verurteilt wurdest oder es sich mindestens um ein schweres Vergehen gegen deine Mutter, ihren Ehemann, eines deiner Geschwister oder Halbgeschwister muetterlicherseits oder eine deiner Mutter in aehnlicher Weise nahestehende Person gehandelt hat.
Allerdings hat dir deine Mutter ein Haus gekauft und unterstuetzt dich auch weiterhin finanziell. Dies duerfte als "Verzeihen" zu werten sein und ein Pflichteilentzug duerfte somit nicht mehr moeglich sein.
Eine testamentarische Reduzierung auf den Pflichtteil (Haelfte des gesetzlichen Erbteils) ist aber natuerlich immer problemlos moeglich.
Das oben Geschriebene gilt fuer deutsches Erbrecht. Verlegt deine Mutter jedoch ihren regelmaessigen Aufenthaltsort ins Ausland, gilt das dortige Erbrecht. Dort kann es durchaus voellig anders geregelt sein. Einen Pflichtteilsanspruch gibt es in vielen Laendern nicht.
Ohje das ist ja alles grausam und tut mir wahnsinnig leid für dich. NEIN deine Mutter braucht keinen Grund um dich zu enterben. Sie kann das auch ohne Grund. Ich weiß nicht ob du einen Pflichtanteil erzwingen "mit anwalt" kannst oder nicht . Ich bin mir fast sicher das die Frau tatsächlich dazu fähig wäre dir das Erbe zu nehmen. Sie kommt mir kaltherzig und böse vor. Sie hat kein Platz für dich??? Diese Frau sollte sich schämen und hat kein Kind verdient!
Finanziell? Ich Rede von mutterliebe und Wärme und nicht von Geld
Nun, immerhin hat die Mutter ihm/ihr ein Haus gekauft und unterstuetzt ihn/sie weiterhin finanziell. So kaltherzig und boese kann sie also kaum sein.