Darf mich die Schule zwingen, nachmittags zum Schulfest zu kommen?

8 Antworten

Ja, das darf deine Schule. Es handelt sich ja um eine offizielle und verbindliche Schulveranstaltung für ALLE Schüler.

Hier der Paragraph aus dem Schulgesetzbuch:

§ 43 Teilnahme am Unterricht und an sonstigen Schulveranstaltungen

(1) Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, regelmäßig am Unterricht

und an den sonstigen verbindlichen Schulveranstaltungen teilzunehmen.

Die Meldung zur Teilnahme an einer freiwilligen Unterrichtsveranstaltung

verpflichtet zur regelmäßigen Teilnahme mindestens für ein Schulhalbjahr.

Tut mir leid, du musst wohl oder übel hingehen. Wir mussten früher im Fall, dass wir nicht gekommen sind, eine Entschuldigung von unseren Eltern bzw sogar Attest vorlegen.

Whimbrel  26.04.2016, 18:32

Heisst nicht Schulgesetzbuch sondern Schulgesetz und das Schwulwesen ist Ländersache. Deine Antwort ist zuunausführlich und damit falsch.

PetiteCoral  26.04.2016, 18:34
@Whimbrel

Da hat mein liebes Smartphone wohl das Wort für mich Korrigiert..Ich meinte Schulgesetz. Naja, ich kenne das so hier aus NRW. Wir haben das genauso mal früher von unseren Lehrern gesagt bekommen.

Schulische Veranstaltungen sind Pflicht und wenn sie auch an einem Sonntag stattfinden würden, müsstest Du erscheinen. Ansonsten ist das eine Arbeitsverweigerung unter Umständen könnte es sich negativ auf Deine Noten bemerkbar machen. Dafür gibt es keinen Paragraphen, Das Gesetz ist die Schule.

Wenn du einen verdammte Paragraphen haben willst, dann erwähn dein Bundesland, denn das Schulwesen ist Ländersache. Hier z.B. für NRW: §43 (Fn 20) SchulG NRW

(1) Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, regelmäßig am Unterricht und an den sonstigen verbindlichen Schulveranstaltungen teilzunehmen. Die Meldung zur Teilnahme an einer freiwilligen Unterrichtsveranstaltung verpflichtet zur regelmäßigen Teilnahme mindestens für ein Schulhalbjahr.

Wenn es als Pflichtveranstaltung deklariert ist , dann ja. Ist es eine außerschulische Veranstaltung, die eben nur auf dem Schulgelände stattfindet , dann nein.

SchPflG § 9.(1) Die in eine im § 5 genannte Schule aufgenommenen Schüler haben den Unterricht während der vorgeschriebenen Schulzeit regelmäßig und pünktlich zu besuchen, auch am Unterricht in den unverbindlichen Lehrgegenständen, für die sie zu Beginn des Schuljahres angemeldet wurden, regelmäßig teilzunehmen und sich anderen verpflichtend vorgeschriebenen sonstigen Schulveranstaltungen zu beteiligen.

exper24 
Beitragsersteller
 26.04.2016, 18:29

Interessant. Verücktes Deutschland ^^

Shreddin  26.04.2016, 18:30
@exper24

Geh einfach hin. Sich darüber aufzuregen verschwendet nur Zeit ;) So schlimm wird's nicht werden.

exper24 
Beitragsersteller
 26.04.2016, 18:33
@Shreddin

Dankeschön ;) Werde das mal so morgen zitieren ^^
Ich bin eh Klassen-Sprecher und muss daher auch hin ;) Jedoch steht die Frage oft im Raum ^^ Wollte das mal klären ;)