Kann eine Bank Geld einbehalten?
Liebe User,
angenommen ein Kunde HATTE ein Girokonto bei einer Bank. Die Bank kündigt von sich aus die Geschäftbeziehung, da der Kunden einen negativen Saldo nicht ausgeglichen hat.
Das Girokonto wird aufgelöst, seitens der Bank.
Sollten, NACHDEM die Beziehung aufgelöst ist, nun noch einmal Gelder auf dieses Konto überweisen werden (von extern, nicht vom früheren Kunden), kann die Bank diese Überweisungen einfach einbehalten, mit der Begründung dies dient zum Ausgleichen des negativen Saldos des Kunden? Keine Titel etc. vorhanden.
Beste Grüße
13 Antworten
Natürlich, nur weil die Bank den Saldo ausbucht, heißt es ja nicht, dass sie auf das Geld verzichten.
Das Konto wird auch aufgelöst, weil die Bank vermutet, dass da nichts mehr kommt und nur noch Gebühren anfallen. Falls dann doch noch Geld kommt (woher auch immer), wird das natürlich zur Schuldentilgung heran gezogen. Warum auch nicht???
Sollte in deren AGB und/oder ehemaligen Kontovertrag stehen
Konto wird aufgelöst = Konto existiert nicht mehr.
Auf ein aufgelöstes Konto kann keine Überweisung eingehen.
Und wie soll man auf ein gelöschtes Konto etwas überweisen?
Du kannst jederzeit an jede IBAN was überweisen. Läuft halt dann bei der Bank auf und wird erstmal "zwischengeparkt".
Passiert so u.a. auch bei Zahlendreher und ähnlichem. Die Rückbuchung, die du dann in deinem Konto findest wird von der Empfängerbank ausgelöst.
Ja, aber die Empfängerbank schreibt es nicht einem Konto gut, welches sie zuvor gelöscht hat.
Eben. Und daher landet das Geld in einem "Topf", die Bank schaut an wen das hätte gehen sollen und bei dem oben genannten Fall verrechnet die das einfach.
Bei Datenbanken werden Einträge nicht einfach so gelöscht, sondern mit einem Sperrkennzeichen versehen.
Kannst Du dafür irgendwelche Quellen nennen? Ein gelöschtes Konto ist gelöscht, da wird nichts gutgeschrieben oder verrechnet. Mit entsprechenden Belegen lasse ich mich gerne vom Gegenteil überzeugen.
Du verstehst hier nicht worum es geht. Es wurde kein Konto gelöscht. Der Dispo und das Konto wurde (wahrscheinlich nach § 314 BGB) gekündigt. Es wird auch nichts IN dem Konto verrechnet. Das passiert anderweitig. Läuft dann ähnlich § 387 BGB.
Alles andere erklärt schon mal die einfache Kontenbuchung (Gegenkonto).
Dass Datenbankeinträge nicht so einfach gelöscht werden liegt an der dadurch auftretenden Inkonsistenz der Datenbank.
Sollten, NACHDEM die Beziehung aufgelöst ist, nun noch einmal Gelder auf dieses Konto überweisen werden (von extern, nicht vom Ex-Kunden), kann die Bank diese Überweisungen einfach einbehalten, mit der Begründung dies dient zum Ausgleichen des negativen Saldos des Kunden? Keine Titel etc. vorhanden.
Selbstverständlich. Da es sich hier um eine offene Forderung der Bank gegenüber dem ehem. Kontoinhaber handelt, darf sie frei aufrechnen. Ausgenommen wären davon nur Sozialleistungen.
Natürlich kann sie das.
Zuerst sind die Schulden zu bezahlen. Der gewährte Dispokredit ist de facto gekündigt. Dazu hätte es der Kündigung nicht bedurft.
Die einzige Ausnahme sind Sozialleistungen. Die darf die Bank innerhalb von zwei Wochen nach Eingang nicht verrechnen. Da das Konto gekündigt wurde, muss die Bank diese Leistungen dann an die überweisende Stelle zurückgeben.
Alle anderen Geldeingänge nimmt die Bank um den Saldo auszugleichen.
doch das geht, wenn der Saldo ausgebucht wurde und das Konto von der Bank zwangsgelöscht wurde.