Darf mein Vermieter mir die Heizung abdrehen?
Hallo, mein Vermieter hat mir schon seit einigen Wochen die Heizung abgestellt.
Ich muss dazu sagen das ich die Heizkosten vom vorigen Jahr noch nicht bezahlt habe.
Aber trotzdem darf er das nicht oder ?
Ich meine ich bin nur krank, in der Wohnung hat es vielleicht 10 crad und es ist Winter!
Was sagt ihr dazu ?
Darf er oder nicht und was soll ich jetzt machen ?
9 Antworten
Ja, das darf er. Der Energieversorger dürfte Dir sogar den Strom abstellen, wenn Du Deine Rechnungen nicht bezahlst. Irgendwann ist halt Schluss. Einfach bezahlen - oder zumindest mit ihm sprechen und einen großen Teil bezahlen oder eben frieren.
Dazu ist er nicht berechtigt. Du bist berechtigt für die entsprechende Zeit deine Bruttomiete um 100% zu mindern. Teil ihm das mit. Minderung ab dem Tag des Abstellens, nun auch rückwirkend.
War denn die Heizkostenabrechnung nicht in Ordnung? Warum hast du die Heizkosten nicht bezahlt? Hast du Einspruch eingelegt gegen die Abrechnung?
Kann es sein, dass er wegen Deiner Nicht-Zahlung nun selbst auch nicht mehr zahlen kann und er deswegen kein Heizöl mehr kaufen kann oder bei Gasheizung der Versorger den Hahn abgedreht hat?
Was hältst Du davon, einfach mal Deine Schulden zu bezahlen?
Wenn Du nicht frieren willst und krank bist, ruf den Notarzt an, die sollen Dich ins nächste Krankenhaus verfrachten.
Wenn Du nicht so sehr krank bist, dann kauf Dir irgendwo einen Heizlüfter. Dann wird das Zimmer auch warm. Kostet zwar etwas mehr Strom, aber Du frierst nicht mehr. Im Moment liegt für Dich doch ein Notfall vor. Um die rechtliche Seite kannst Du Dich immer noch kümmern, wenn Dir wieder warm ist.
Das ist mal ein klassischer Fall von Selbstjustiz.
Nein, dein Vermieter darf das nicht.
Will er eine Nachzahlung beitreiben, kann er das auf anderem Wege tun, z. B. Mahngericht oder sonstwas. Heizung abstellen darf er nicht.
Ich würde dir den Weg zu einem Rechtsanwalt raten. Erstens wegen der Mietminderung, die du durchsetzen kannst, weil die Heizung nicht geht und zweitens, dass er die Heizung wieder anstellt und gleichzeitig eine Unterlassungserklärung abgibt, dass er solche Spielchen künftig unterlässt.
Sie dürfen auf alle Fälle die rückständigen Kosten begleichen, was Ihr Problem blitzschnell löst.
Sofern der Vermieter die Heizung wegen eines Störfalles nicht unmittelbar wieder in Betrieb nehmen kann, brauchen Sie ein wenig Geduld.