Darf mein Chef dauerhaft die Kameras überwachen?

3 Antworten

"Grundsätzlich gilt: In Räumen, die öffentlich zugänglich sind, in denen also nicht nur Mitarbeiter verkehren, darf eine Überwachung per Videokamera stattfinden, wenn der Arbeitgeber ein berechtigtes Interesse hieran nachweisen kann.

Wird in öffentlichen Räumen gefilmt, ist von einer Aufzeichnung des Tons abzusehen.

-> In Museen, Banken und Supermärkten, aber auch auf öffentlichen Parkplätzen sind oft gut sichtbare Videokameras angebracht. Eine derartige Überwachung des öffentlichen Raumes ist zulässig

In verschiedenen Positionen der öffentlichen Einrichtungen werden Sie als Mitarbeiter von diesen Videokameras bei der Arbeit aufgenommen. (!)

Sollten Sie das Gefühl haben, dass Ihr Arbeitgeber anhand der Aufnahmen Leistungskontrollen der Angestellten vornimmt, sprechen Sie es an. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit versichert, dass dies nicht legal ist.

Bestimmte Räume sind immer von einer Mitarbeiterüberwachung ausgenommen. Dabei handelt es sich um:

  •    die Toiletten
  •    Umkleideräume
  •    Schlafräume
  •    die sanitären Anlagen"

Soviel dazu ... bedeutet zusammenfassend: Vermutlich sind sichtbar Kameras im Geschäft angebracht, von denen nunmal auch Mitarbeiter erfasst werden. Dies ist an sich in Ordnung, solange der Chef es nicht ausnutzt. Er darf es NICHT dazu vewenden, sie zu kontrollieren. Also wenn ein Verdacht besteht: Ansprechen ! :)

Liebe Grüße :)

Soviel ich weiss, darf er das. Hatte das auf meiner alten Arbeitsstelle auch. Macht ja eigentlich auch keinen Unterschied, ob Live üverwacht wird, oder das Material gespeichert wird, wo er es jederzeit ansehen kann.

Bubblegum159 
Beitragsersteller
 22.03.2018, 15:49

Naja, soweit ich es mal mitbekommen habe, dürfen die Videoaufzeichnungen nur angesehen werden wenn ein dringender Verdacht vorliegt.

Ja, darf er. Er darf es nur nicht heimlich machen. Da du es aber ja weißt (ganz offensichtlich), darf er das.