Darf mein Anhänger nur einseitig leuchten?
Hi. Ich habe eine Ahk nachgerüstet (7 Pol). Bei der Kabelverlegung hab ich mir nicht wirklich was gedacht. Blinker, Licht, Nebellicht, Bremse auf der linken Seite und Blinker, Rücklicht auf der rechten Seite. Die Bremse leuchtet automatisch auf beiden Seiten. Jetzt hat mir gestern Abend jemand gesagt, dass ich so nicht fahren darf, weil der Anhänger beidseitig beleuchtet sein muss... aber dann wäre ja der E-Satz gar nicht zulässig?!
4 Antworten
Es gibt eine klare Anschlußvorschrift für Anhänger die Europaweit klar deffiniert ist . Dies hat den Grund das man mit jedem Beliebigen Fahrzeug auch jeden Hänger benutzen kann. Bedeutet Klemmenbezeichnungen sind klar und in der STVZO deffiniert.. diese bezeichnungen sind sowohl in der Anhängerkupplungsteckdose Fahrzeugseitig wie auch im Stecker des Anhängers auf dem el teil klar deffiniert und beschriftet-.
58 L Standlicht links ( plus ev Positionsleuchten und Kennzeichenkleuchten )
58 R Standlicht rechts ( plus ev positionsleuchten und kennzeichenleuchten >)
BL/ Li oder li = Blinker links
BL /Re oder Re = ist der Blinker rechts
54 ist das Bremslicht re und die andere links (
Ausnahme ( bei vorhandener Nebelschlußleuchte ) für beide seiten zusammen oder getrennt ohne Nebelrückleuchte
54 G Bremslicht oder abhängig bei Nebelrückleuchte auch 54 G ausschließlich verwendet werden darf.
31 ist Masseanschluß
Solange die leuchten im Betrieb funktioneren wird sich keiner daran stören aber auch bei HU untersuchungen werden die Steckdosen fahrzeugseitig gelegendlich mit einem prüfadapter / zur Hängersimulation geprüft
Alles andere ist nach der Zulassungsverordnung nicht korrekt und führt zu Mängelbaanstandungen..
ich hoffe das beseitigt unklarheiten .................. Joachim
was am hänger funktionieren muß:
- blinker links
- blinker rechte
- rücklicht links
- rücklicht rechts
- bremsleuchte links
- bremsleuchte rechts
- nebelschlußleuchte linke seite
- kennzeichenbeleuchtung
- wenn vorhanden positionsleuchten beidseitig
leuchtet irgendetwas nicht, muß es funktionsfähig gemacht werden wenn du damit rumgondeln willst
Die Werkstatt Deines Vertrauens wird es richten. Du brauchst ja sicher auch eine TÜV-Abnahme.
Ich brauche dafür keine TÜV Abnahme
Hast du die selber verkabelt?
Ein 7 Pol hat immer 2 Kabeln für Standlicht Links und Standlicht rechts. Schließt du nur eines an leuchtet auch nur eines.
So sieht die Belegung 7 polig aus:
http://capressocoffee.info/7-polige-verdrahtung
Nebel kommt nur einmal vor.
Also ich zähle mal nach.... 1x Bremse 2x Blinker 2x Nebel 1x Licht 2x Blinker 1x Rücklicht
Da komme ich auf 9, das wären 3 mehr als ein 7 Pol überhaupt kann ;)
Also ein 7 Pol wird wie folgt eingepinnt:
Pin 1: Blinker Links (gelb)
Pin 2: Nebelschluss (blau)
Pin 3: Masse (weiß)
Pin 4: Blinker Rechts (grün)
Pin 5: Rückleuchte Rechts (braun)
Pin 6: Bremslicht (rot)
Pin 7: Rückleuchte Links (schwarz)
So und jedes der Kabel schließt du passend an deine Bordverkabelung an. Da gibt es kein 2x Bliner Rechts oder 2x Nebel usw
Jedes der Kabel wird an eines angeschlossen!
Ich bin inzwischen hinter das Problem gekommen, aber der Kabelbaum ist wirklich verwirrend. Es gibt Blinker links und rechts mit JEWEILS zwei Kabeln, Nebelschlussleuchte mit zwei Kabeln, Bremslicht mit einem Kabel, Masse mit zwei Kabeln und Standlicht links und rechts mit jeweils einem Kabel. Und dann noch Dauerplus für die Blinkersteuerung (dieses Kabel wurde übrigens Defekt geliefert was nochmal für extra Probleme in der Verkabelung gesorgt hat). Frag mich nicht wieso es so viele Kabel sind, aber mein Fehler war, dass ich auf der beschissenen Anleitung das Standlicht rechts mit dem Rückwärtslicht verwechselt habe (ja, ich weiß jetzt auch das ein 7 Pol das nicht hat).
Ok.... das scheint mir auch komisch...
Ich habe es selber verkabelt und wie gesagt: Links 1x Bremse 2x Blinker 2x Nebel 1x Licht und Rechts 2x Blinker 1x Rücklicht