Darf man übers Internet Lottoscheine weiterverkaufen?
Ja ich weiß eher Sinnlos ,aber die Frage ist reine Theorie. Ich glaube es ist verboten aber kenn mich da gesetzlich nicht aus.
3 Antworten
Ein Lottoschein ist ein Los, dass nicht zur persönlichen Nutzung verkauft wurde.
Gesetzlich geregelt ist, dass derjenige, der einen gültigen Lottoschein vorlegen kann, auch als Gewinner akzeptiert wird.
Das gilt z.B. auch, wenn du einen Lottoschein findest und einlöst oder wenn du als einziger aus einer Tippgemeinschaft den Gewinn beanspruchst!
Ausnahmen sind nachweisbarer Diebstahl oder Betrug.
Doch wo siehst du für dich den Nutzen?
Fakt ist:
Du wirst kaum jemanden finden, der mehr zahlt, als der Lottoschein gekostet hat.
Müsste er jedoch schon alleine fürs Porto!
Und das du weniger verlangst, als du selbst ausgegeben hast, macht auch keinen Sinn - oder?
Grundsätzlich gilt:
In Deutschland gilt unter Berücksichtigung der gesetzlichen Bestimmungen zum Kaufrecht, Vertragsfreiheit!
Solange 2 übereinstimmende Willenserklärungen vorliegen und der Kaufvertrag ohne Täuschung zustande gekommen ist, ist die Rechtmäßigkeit nicht zu beanstanden.
Anders ließe sich auch kein Bilderverkauf im 2-stelligen Millionenbetrag erklären.
Denn der Wert für die Leinwand und die Farben rechtfertigen den Preis sicher nicht.
Aber mal ehrlich:
Würdest du dich nicht bis ans Ende deiner Tage "Schwarz" ärgern, wenn du wüsstest, dass jemand durch deinen Lottoschein das große Los gezogen hat?
Und würde diese Erkenntnis in irgendeinem Verhältnis zum Nutzen durch den Verkauf stehen?
Also ich schicke kein Schein sondern überweise den Gewinn übers Internet mit weniger Gebühr
Dann sähe die Sache natürlich schon ganz anders aus!
Du willst also keinen gültigen Lottoschein verkaufen - sondern den Reibach mit Gebühren machen?!
Du bringst hier auch etwas durcheinander!
Du beziehst dich auf die Gebühren der Lottogesellschaft und gleichzeitig argumentierst du, dass Hanz Mustermann gegen Gebühr von 50 Cent nicht zum Kiosk laufen muss?
Das funktioniert so natürlich aus verschiedenen Gründen nicht.
Und natürlich kannst du auch nicht 6 x Gebühren kassieren, wenn diese nur 1 x anfällt.
Du könntest lediglich deine Dienstleistung gegen Bezahlung anbieten. Zum Beispiel, wenn du in ländlichen Gebieten, den Lottospielern anbietest, die ausgefüllten Lottoscheine einzusammeln und abzugeben.
Zurück zu deinem Geschäftsmodell:
Einmal angenommen deine Idee wäre rechtlich nicht zu beanstanden. Dann bräuchtest du 12 Spieler um 5,50 EUR Umsatz zu machen - Richtig?
Ob der Spieler zu dir oder in den Lotto-Laden läuft wäre wahrscheinlich egal. Also müsstest du die Sieler besucher und die Tipps einsammeln.
Problem 1: Wenn du pro Spieler nur 5 Minuten Aufwand kalkulierst (utopisch), müsstest du 1 Stunde arbeiten um einen Umsatz von 5,50 EUR zu erzielen. Wenn du nicht alle Wege zu Fuß oder mit dem Fahrrad erledigst, musst die Kosten für Benzin, Busfahrkarten usw. aus den 5,50 EUR bestreiten.
Problem 2: Du hast 12 Spieler - aber nur einen Schein! Welche Gewährleistung hat der Spieler im Gewinnfall auch seinen Gewinn beanspruchen zu können?
Und woher weißt du letztendlich wer welche Reihe getippt hat? Weil es immer die gleichen Spieler sind? (Tippgemeinschaft).
Fazit:
Es gibt bestimmt viele Gelegenheiten unkomplizierter 5,50 EUR in der Woche zu verdienen!
Naja, es ist wie gesagt sinnlos. eben weil das der Endkunde auch gleich ohne Zwischenverkauf selber erwerben könnte.
an sich aber legal.
Natürlich ist der Gewinn 0 wenn jemand die kompletten 12 Kästchen ausfüllen will
Naja sinnlos würde ich nicht sagen
Weil
Man zahlt ja eine Gebühr (je nach Bundesland anders ,Brandenburg z.B. 50 ct)
Sagt also Hanz Mustermann er will einmal spielen,muss er bei mir die Gebühr von 50ct zahlen ,dafür muss er nicht zum Lottoladen laufen.
Wollen also 12 Leute (glaube auf einem Lottoschein sind 12 Felder)
Spielen,zahlen sie insgesamt 6€ Gebühr
Ich habe ein Gewinn von 5,50€ da man immer nur einmal pro Schein eine Gebühr bezahlt
Wenn du etwas verkaufst mit der Absicht, Gewinn zu machen, musst du ein Gewerbe anmelden.
wenn du einen Käufer findest, warum nicht?
Man zahlt ja eine Gebühr (je nach Bundesland anders ,Brandenburg z.B. 50 ct) Sagt also Hanz Mustermann er will einmal spielen,muss er bei mir die Gebühr von 50ct zahlen ,dafür muss er nicht zum Lottoladen laufen. Wollen also 12 Leute (glaube auf einem Lottoschein sind 12 Felder) Spielen,zahlen sie insgesamt 6€ Gebühr Ich habe ein Gewinn von 5,50€ da man immer nur einmal pro Schein eine Gebühr bezahlt