Darf man über sein Geld, das am konto ist frei verfügen, wenn man einen Betreuer mit Einwilligungsbescheid hat?
Mal angenommen, jemand ist 19 und bekommt jeden Monat Kindergeld auf sein konto. Er hat aber einen Betreuer mit Einwilligungsbescheid und Vermögensfürsorge.
Kann er dann selbst entscheiden was er mit dem geld macht und frei darüber verfügen?
3 Antworten
wenn vom Amtsrichter die Betreuung angeordnet ist und die Vermögenssorge mit einbezogen ist, entscheidet allein der Betreuer über die Verwendung des Kapitals. Die Organisation des Lebensunterhalt ist Sache des Betreuers. Da wird jährlich vom Betreuungsgericht geprüft.
Alles gute
Strippe
Wenn der Betreuer die Vermögenssorge hat, dann darf man nicht frei über sein Geld verfügen. DAS regelt nur der Betreuer
Das darf man NUR mit Einverständnis des Betreuers!
und was ist, wenn man von diesem Geld leben muss und lebensnotwendige Lebensmittel kaufen muss?
Dafür hat man seinen Betreuer!
Nein, du kannst deinen Betreuer dann nach Geld fragen, aber selber kommst du nicht dran! Das hat auch Gründe warum man einen Betreuer hat!
Das ist so nicht ganz korrekt.
Selbstverständlich darf man auch weiterhin an sein Bankkonto und Geld abheben.
Dazu muss man nicht den Betreuer um Geld bitten, das kann man sich schon selbst vom Konto bei einem selbst abheben.
Das ist so nicht ganz korrekt.
Selbstverständlich darf man auch weiterhin an sein Bankkonto und Geld abheben.
Dazu muss man nicht den Betreuer um Geld bitten, das kann man sich schon selbst vom Konto bei einem selbst abheben.