Darf man trotz des Urheberrechts Bilder für Smartphone Hüllen verwenden?

6 Antworten

Wenn deine Handyhülle aus Papier besteht "oder einem ähnlichen Träger", dann darfst du das gegen Entgelt durch Dritte erledigen lassen - sonst musst du das selbst machen (oder unentgeltlich machen lassen), schreibt das

UrhG § 53 Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch:

"(1) Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird. Der zur Vervielfältigung Befugte darf die Vervielfältigungsstücke auch durch einen anderen herstellen lassen, sofern dies unentgeltlich geschieht oder es sich um Vervielfältigungen auf Papier oder einem ähnlichen Träger mittels beliebiger photomechanischer Verfahren oder anderer Verfahren mit ähnlicher Wirkung handelt."

Das Versenden einer legalen Privatkopie an einen einzelnen Händler stellt alleine noch keine illegale Verbreitung dar, s. UrhG § 15 Absatz 3.

Gruß aus Berlin, Gerd

Wie du richtig schreibst: Das Bild gehört nicht dir.

Dazu brauchst du die schriftliche Erlaubnis des Urhebers, dass du die Bilder weiter verwenden, ändern etc.., darfst.

SneakerHead384  21.06.2015, 00:45

Solange die Hülle nicht zum Verkauf produziert werden soll ist das egal. Und Hochladen ist ja in diesem Fall vermutlich nur das Hochladen im Shop während der Bestellung. Völlig ok

rosale  21.06.2015, 00:50
@SneakerHead384

Wenn du das Bild im Shop kaufst, bezahlst du ja dafür. Dort stehen auch meistens die Nutzungsbedingungen drin. Einfach so runterladen und verwenden, kann ein teueres Nachspiel haben.

SneakerHead384  21.06.2015, 10:09
@rosale

Wird es aber nicht. Wo kein Richter da kein Henker!

rosale  21.06.2015, 20:22
@SneakerHead384

Hast da nicht was ausgelassen? Erst kommt der Kläger und das sind meistens Anwälte.

Die richtige Antwort gab Dir GerdausBerlin, die Folgerung eines Fotografen daraus gebe ich Dir:

Direkt vorweg: es geht ausschließlich um die Veröffentlichung! Ein privater Ausdruck auf einem persönlichen Gegenstand, das interessiert niemanden! Ein Profilbild in einem Online-Game, einer Social Media Plattform, oder gar gewerblich auf der Unternehmens-Webseite oder Flyern, das ist eine andere Nummer!

Das bedeutet, wenn der Fotograf entdeckt dass sein Bild ohne Erlaubnis veröffentlicht worden ist, kann er Dir eine Rechnung mit doppeltem Satz schicken! Zahlst Du die, dann entgehst Du einem Rechtsstreit, den Du höchstwahrscheinlich verlierst (den meisten Fotografen geht es nicht gut, da ist der wirtschaftlich schwächere schnell der Fotograf!). Dieser Betrag gilt dann nur für die bisherige Verwendung im entdeckten Fall! Das ist damit bezahlt, aber nicht unbedingt die weitere Verwendung, nicht noch in einem anderen Game oder einem Forum oder einer Social Media Plattform, dafür kommt dann nach deren Entdeckung eine Extra Rechnung! Also in noch nicht entdeckten und berechneten Webseiten das Bild ganz schnell raus nehmen!

Mit meinen Bildern (Hobby / Amateurfotograf, verdiene hin und wieder Kleinstbeträge mit dem Verkauf der gemachten Bilder, keine Auftragsannahme) handhabe ich es so, dass ich regelmäßig eine Netzsuche starte, und wenn ich ein Bild von mir entdecke, zuerst mal recherchiere wer das ist? Ist es ein Privatnutzer, so fordere ich ihn auf zur Namensnennung / Link auf meine Facebook-Seite (Stativfreund), oder das Bild umgehend zu entfernen.

Ist es hingegen ein gewerblicher Nutzer, der das zB für seine Website genutzt hat, dann bekommt der von mir die erwähnte Rechnung, verbunden mit der Aufforderung offenzulegen wo er das Bild sonst noch verwendet hat (Printwerbung, Visitenkarten, Briefbögen, Flyer, Werbemails, Schaufensterbeklebung, ...), damit ich das mit einfachem Satz berechnen kann. Macht und zahlt er das, alles ok, und er muss seinen Unternehmensauftritt nicht komplett ändern! Ansonsten geht es nach 2 Wochen zum Anwalt - ich mache mir nicht die Mühe für tolle Bilder, und andere verdienen alleine mit meinen Bildern! Und entdecke ich noch weitere nicht von ihm offengelegte Verwendungen, dann werde ich richtig böse!

Das muss aber nicht jeder Fotograf so handhaben! Die einen geben alles sofort an einen Anwalt, ohne Prüfung des Einsatzes, anderen ist alles egal und machen gar nix. Tendenziell wirst Du bei Berufsfotografen notgedrungenermaßen eher den harten Weg finden, bei Amateuren oder Nebengewerbe eher meinen Weg, bei Spaßknipsern mit Handyfotografie eher die "egal-Einstellung".

Der richtige Weg für Dich als Nutzer ist also, immer zu suchen wer der Urheber ist, und den zu fragen ob Du sein Bild und unter welchen Bedingungen einsetzen darfst. Belege dazu, dass es nicht kommerziell genutzt wird. Üblich ist bei privater Nutzung eine Namensnennung oder Link zum Urheber (damit der vielleicht auch mal einen zahlungskräftigen Interessenten für seine Bilder findet)!

Es gibt allerdings auch Fotografen, bei denen gibt es kein Bild ohne Geld! Frei nach dem Motto "wenn der 2000 Euro für einen Gaming-PC auf den Tisch legen kann, dann sind auch 200 Euro für mein Bild als sein Avatar nicht zu viel - meine Kameraausrüstung im Wert von 12.000 Euro will auch bezahlt werden, dazu der Computer, die Studiomiete und weitere laufende Kosten!" Klaust Du dessen Bild, dann kommt ganz schnell ein Brief vom Anwalt mit einer Rechnung über 400 Euro (in diesem Beispiel, das kann auch deutlich mehr sein) zzgl. Anwaltskosten, und so schnell wie möglich danach das gerichtliche Mahnverfahren! Der Anwalt kennt die Wege, und hat meist gar keine Lust sich selber darum zu bemühen!

Woher ich das weiß:Hobby

Da es nicht veröffentlicht wird sondern nur fuer ein einziges cover verwendet wird faellt das unter privatkopie und ist daher genehmigungsfrei erlaubt

Ich glaube das kannst du machen, solange es nur dein Exemplar ist und du die nicht in Serie herstellst und verkaufst :D