Darf man nur mit Unterhose durch die Stadt rumlaufen?
5 Antworten
So lange die Genitalien bedeckt bleiben, kannst Du tragen was Du willst. Es gibt kein Gesetz dagegen.
Möglicherweise fühlen sich besonders prüde Bürger belästigt durch den Anblick eines fast nackten Mannes, aber selbst wenn sie Anzeige erstatten, kommen sie nicht damit durch.
Erregung öffentlichen Ärgernisses (§183a StGB) erfordert sexuelle Handlungen in der Öffentlichkeit. Selbst Nacktheit ist straffrei, so lange dabei niemand belästigt wird.
§183a: "Wer öffentlich sexuelle Handlungen vornimmt und dadurch absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 183 (Exhibitionismus) mit Strafe bedroht ist"
Exhibitionismus greift hier nicht, da das Glied nicht entblößt wird. – Du trägst ja eine Unterhose und die bedeckt die Genitalien.
Über Exhibitionismus habe ich folgende Info gefunden: Exhibitionismus nach dem StGB
Dort steht ausdrücklich, dass eine andere Person dadurch tatsächlich belästigt werden muss, um den Straftatbestand zu erfüllen. Die belästigte Person muss einen Strafantrag stellen, damit das Gericht tätig wird.
Also könntest Du sogar nackt rumlaufen, wenn Du damit niemanden belästigst.
Im Prinzip ja, aber es wird komische Blicke auf sich ziehen. Und wenn sich Jemand belästigt fühlt gibt es eine Anzeige wegen Erregung öffentlichen Ärgernis
Ja wenn du das möchtest
Mach das, wenn du das willst.
Na klar - wenn Dir das nicht zu kalt ist..