Darf man Nachts im Wald chillen?
Also trinken und rauchen am Fluß? Solange man seinen Müll wieder mitnimmt, und kiene laute Musik hört kann sich doch niemand beschweren, oder?
5 Antworten
Schau mal in das Waldgesetz Deines Bundeslandes.
Im LandesWaldGesetz Schleswig-Holstein z.B. lesen wir: "Das Betreten in der Zeit von einer Stunde nach Sonnenuntergang bis zu einer Stunde vor Sonnenaufgang (Nachtzeit) ist auf Waldwege beschränkt."
Also nix mit Chillen im mitternächtlichen Wald am Fluß! So was kann auch als Beunruhigung oder gar Nachstellen des Wildes ausgelegt werden, was dann kein Kavaliersdelikt mehr ist. Außerdem ist das auch nicht so ganz ungefährlich, denn mit einer Bache die Frischlinge führt, ist nicht zu spaßen!
- (§ 23) Die oberste Forstbehörde kann den Gebrauch von Feuer und Licht regeln und das Rauchen ganz oder teilweise verbieten. (Schleswig-Holstein)
In anderen Bundesländern ist das Rauchen generell im Wald verboten, wiederum in anderen Bundesländern darf nur im Winter bei geschlossener Schneedecke geraucht werden.
Also nachlesen, was in Deinem Bundesland erlaubt ist und was nicht. Hier ist auf wenigen Seiten tabellarisch nachzulesen was bezüglich Rauchen, Feuer und Betreten im LandesWaldGesetz einiger Bundesländer steht: https://www.waldwissen.net/waldwirtschaft/schaden/brand/fva_waldbrand_wb6/wb6_1_uebersicht_waldgesetze.pdf
Hallo,
wenn es sich um einen Privatbesitz handelt, müsstet Ihr die Erlaubnis vom Eigentümer haben.
Rauchen im Wald ist wegen Waldbrandgefahr immer problematisch. Im Winter mag das meistens ok sein. Im Sommer, speziell bei großer Trockenheit, ist es ein No Go und verboten.
Trinken und rauchen an einem Fluss oder See, abseits eines Waldes, wenn er öffentlich ist, ist erlaubt. Laute Musik sollte Tabu sein und seinen Müll sollte man sowieso immer wieder mitnehmen.
Alles Gute Dir....
Gruß, RayAnderson 😏
Was zum Thema Brandschutz im Wald, falls es den Fragesteller interessant:
https://www.sdw.de/waldwissen/verhalten-im-wald/waldbrandschutz/
Das kommt drauf an. Der Wald gehört meist auch jemanden, somit ist es Privatgrund und wenn der dies nicht möchte, kann er dich auch anzeigen
Richtig
Ob Privatgrund oder nicht, ist nicht das entscheidende,sondern das Waldgesetz des jeweiligen Bundeslandes. Und rauchen ist in der Regel gar nicht erlaubt.
Rauchen wegen der Waldbrandgefahr sicher nicht.
https://www.dwd.de/DE/leistungen/waldbrandgef/waldbrandgef.html
irgendwie haben die Antworten bisher alle nicht ganz gepasst (sorry):
- das Betreten des Waldes ist "zum Zwecke der Erholung" - wollen wir "chillen" mal dazuzählen... :-) - erlaubt!
- der Waldbesitzer darf das NICHT einschränken
- ABER: in manchen Bundesländern gilt das nur für Wege
- UND: Rauchen ist im Wald verboten! (zumindest die meiste Zeit und für fast alle...)
Also: chillen im Wald ist erlaubt - Rauchen nicht!
(hab schon mehrere Waldbrände wegen Rauchern erlebt - das Rauchverbot ist wirklich kein Witz...)
Wieso, was hat denn nicht gepaßt? Der beste Rat ist im LandesWaldGesetz des jeweiligen Bundeslandes nachzulesen, was erlaubt ist und was nicht. Egal ob Privatwald, Staats-/Gemeindewald, es gilt das LWG.
Da wir hier nicht wissen, woher der Fragesteller kommt (vielleicht ja sogar aus Österreich oder gar der Schweiz), können wir hier auch keine spezfischen Aussagen treffen, sondern nur Beispiele anführen.
Daß man seinen Müll wieder einpackt und keine laute Musik spielt sollte sich von selbst verstehen.
sorry wollte keinem nahetreten - was ich gelesen hatte war "verboten" und "muss man den Eigentümer fragen" aber nicht "freies Betretungsrecht" - nix für ungut, wenn ich was übersehen hab :-)
Du bist uns nicht zu nahe getreten - keine Sorge.
Im Prinzip hast Du recht, daß es ein "freies Betretungsrecht" gibt, denn auch der Privatwald muß für Erholungssuchende frei zugänglich sein, aber dieses Betretungsrecht kann eingeschränkt werden. Natürlich kann der Eigentümer eines Waldes auch weitergehende Rechte gewähren, dem steht ja das LWG nicht entgegen.
Als ich vor mehr als 40 Jahren meine Jagdscheinprüfung ablegte galt noch die Verordnung, daß Spaziergänger/Pilzsucher (Unbefugte) sich nach Sonnenuntergang und vor Sonnenaufgang grundsätzlich nicht im Wald aufhalten durften. Dieser Passus ist aus den meisten Gesetzen verschwunden.
Nichtsdestotrotz haben einige Bundesländer eben immer noch nächtliche Einschränkungen. Schließlich dienen diese der Sicherheit und das Wild sollte ebenfalls seine Ruhe haben - gerade jetzt im Frühsommer, wenn das Wild seinen Nachwuchs großzieht.
Vielerorts gibt es freie Feuer-/Grillstellen, an denen man sich auch nachts aufhalten und teilweise sogar campieren darf. Da sorgt die Forst-/Gemeindeverwaltung sogar selber für das nötige Brennholz. Bei uns hier kann man Blockhütten im tiefsten Wald übers Wochenende gegen Kautionshinterlegung mieten und seine Grillparty dort feiern. Man findet die Hütte sauber vor und verläßt diese auch wieder sauber.
Bestimmte Dinge werden - LWG hin oder her - sogar von Gemeinde zu Gemeinde verschieden gehandhabt. Bei uns hier darf jeder in den Wald und sich seinen Handkarren oder die Rückenkiepe mit Bruchholz volladen ohne einen Holzsammelschein zu kaufen; eine Gemeinde weiter kriegt man eine Anzeige für das Holzsammeln ohne Schein, sobald der Umfang mehr als "armvoll" ausfällt.
Will man auf der sicheren Seite sein, dann schaut man einfach in das LandesWaldGesetz seines Bundeslandes (findet sich im Internet) und/oder fragt bei der entsprechenden Forstverwaltung telefonisch nach.
Danke für die Ergänzung, dem ist nun nichts hinzuzufügen :-)
Zudem ist hier auch immer offenes Feuer oder Licht nebst allgemeinem Wildschutz immer eine anwendbare Thematik zum Aufenthalt in Wäldern.