Darf man mit nem Mofa über Bundesstraßen außerhalb geschlossener Ortschaften fahren?
Hi. Ich wollte fragen, ob man mit nem Mofa (25er Roller) auf einer Bundesstraße fahren darf, die außerhalb einer geschlossen Ortschaft ist, also auf der auch 100km/h erlaubt ist. ^^
4 Antworten
Auf Bundesstraßen darf man mit dem Mofa fahren auch wen da kein Radweg ist .
Nur auf Kraftfahrstraßen darf man das nicht da muss das Fahrzeug die 60 KM/H bauartlich überschreiten also scheller sein als 60 km/h .
Als Kraftfahrstraße (umgangssprachlich auch Schnellstraße oder Schnellverkehrsstraße genannt) wird in Deutschland eine Autostraßebezeichnet.
Sie ist eine öffentliche Straße, die ausschließlich für Kraftfahrzeuge bestimmt ist, deren bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit 60 km/h überschreitet und die maximal vier Meter hoch und 2,55 m (Kühlfahrzeuge 2,6 m) breit sind (§ 18 Straßenverkehrs-Ordnung StVO).
Die Zeichen 331.1 und 331.2 werden überall verwendet, wo nur schnelle Kraftfahrzeuge verkehren sollen.
Das kommt darauf an ob die Bundesstrasse als Kraftfahrstrasse (an der Zufahrt dieses quadratische, blaue Schild mit einem Auto darin) ausgeschildert ist oder nicht.
Hingegen kann es auch verboten sein innerorts normal wirkende Strassen zu befahren, eben auch wenn dieses Schild steht.
Der Unterschied ist nicht innerhalb oder ausserhalb, der Unterschied ist auch nicht ob Bundesstrasse, Kreisstrasse oder Landstrasse, der Unterschied ist ob Kraftfahrstrasse/Autobahn oder nicht.
Würdest Du an einem blauen Schild vorbeikommen auf dem ein Auto ist oder gar eine Autobahn dürftest Du die Strasse nicht benutzen, wenn nicht darfst Du sie benutzen (wenn durch andere Verbote nicht untersagt).
Ja, darfst du, wenn es dir nicht verboten ist (z.B Kraftfahrtstraße).
Dein Fahrlehrer hat Recht. Eine B darf man nicht mit Mofa oder Fahrrad befahren.
Es gibt aber Strecken, wo Fahrräder und Mofa frei sind. Da stehen aber extra Schilder.
Der Unterschied ist nicht ob Bundesstrasse oder nicht, der Unterschied ist ob Kraftfahrstrasse oder nicht! Es gibt massig Bundesstrassen auf denen man getrost Mofa fahren darf.
Eine B darf man nicht mit Mofa oder Fahrrad befahren.
Wer behauptet denn einen derartigen Blödsinn?
Wo soll denn das stehen? - in der StVO sicher nicht ...
Mofa= Fahrrad mit Hilfsmotor. Also, darf man den Radweg nutzen.
Zählt ein gedrosselter Roller auch dazu?
Ja, den gedrosselten Roller, darf man auf dem Radweg fahren.
Und über den Radweg? Das hat er nicht gesagt..