Darf man in der Bildschirmarbeitspause rauchen?
Uns stehen pro Stunde (außer in der 1. und letzten Stunde) 5 Minuten Bildschirmerholzeit zu. Nun geht die Diskussion los: Darf ich da rauchen oder nicht??
8 Antworten
Wenn Sie die Zigarettenpause in den 5 Minuten unterbringen können, dann können Sie während Ihrer Bildschirmpause auch rauchen.
Eine Zigarette beeinflusst die Erholung Ihrer Augen nicht. Es geht ja bei der Bildschirmpause darum dass Sie sich (Ihre Augen) von der Bildschirmarbeit erholen können, deshalb kann aus diesem Grun´d kein Rauchverbot ausgesprochen werden.
Sie dürfen die Bildschirmpause allerdings nicht eigenmächtig verlängern, weil die Zigarette 7 Minuten dauert, die Verlängerung der Pause könnte Ihnen der Arbeitgeber untersagen.
Ein Rauchverbot kann dann in Betracht kommen, wenn auf dem Betriebsgelände das Rauchen untersagt wurde und Sie den Betrieb verlassen müssten.
Peter Kleinsorge
Das ist doch mal ein guter Kommentar. DANKE
Eine Zigarette beeinflusst die Durchblutung im Körper enorm. Ich kenne Betriebs, die allen Nichtrauchern, wenn der Nachweis gebracht wird 100,00 € zahlen.
Du kannst doch in der Pause machen was du willst. Ich würde es als Rauchpause benutzen.
Da hast Du aber Glück, es gibt kaum noch Chefs, die diese 5-MInuten-Pause zulassen. Mein Chef lässt dieses nicht zu. Leider ist daran nichts zu machen, weil es Sache des Chefs ist, ob er es erlaubt oder nicht. Diese Zeit sollst Du nutzen, um die Augen zu schonen und etwas zu regenerieren, Wenn Du in diesen 5 Minuten eine Zigarette schaffst, spricht sicher nichts dagegen.
entschuldige, daß ich mich erst jetzt melde,es ist nicht Sache des Chef, eine Bildschirmpause zu gewähren. Das ist Tarifrecht bei Bildschirmarbeitsplätzen.
Wenn dein Arbeitgeber das nicht erlaubt, dann darfst Du das nicht. Bildschirmerholungspause ist nicht das gleiche wie Pause. In der Zeit kannst Du etwas anderes machen, was zu Deiner Arbeit gehört, aber nicht am Bildschirm.
Eine Raucherpause ist doch etwas anderes als eine Bildschirmpause. Wahrscheinlich ist es das beste, wenn man die Raucherpause von der Arbeitszeit abzieht. Wenn rauchen im Gebäude verboten ist, dann werden auch die Wegezeiten zum Räucherplatz auch abgezogen.