Darf man im Flugzeug rechtlich Cannabis konsumieren bzw. wessen Gesetze gelten im Flugzeug?
Dürfte man zum Beispiel Cannabis in einem Flugzeug konsumieren, welches auf dem Weg nach Deutschland ist bzw. von Deutschland aus abhebt, da der Konsum in Deutschland legal ist? Also wird das Flugzeug dann als deutsches Gebiet betrachtet oder gelten die Gesetze des Ziellandes oder die Gesetze des Landes, über das man in diesem Moment fliegt?
13 Antworten
Das erinnert mich irgendwie an einen Flug nach Madrid wo ein Passagier wie eine ganze Hanfplantage stank. Ein Kollege von mir hat's auch gerochen. Wie der wohl in den Flieger gekommen ist?
Im Flugzeug ist generell Rauchverbot. Joint rauchen ist also schon mal nicht. Haschkekse... sollte gehen.
Die deutschen Gesetze besagen ja eh erst mal, dass du Cannabis konsumieren, aber nicht besitzen darfst (spannendes Dilemma). Das heißt das Zeugs an Bord des Flugzeuges zu bringen, ist erst mal illegal weil Besitz. Fällt es nicht auf: Guten Appetit ;-) Auch wenn Drogenspürhunde an der Ausreise selten sind, man begibt sich mit all den Kontrollen natürlich schon in die Höle des Löwen. Fällt es auf, kann dir Schmuggel unterstellt werden.
Ärger kann es auf der anderen Seite geben. In vielen südostasiatischen Staaten wie Singapur, Malaysia oder Indonesien steht auf Drogenbesitz die Todesstrafe, auf jeden Fall fährt man aber ziemlich lange ein. In manchen arabischen Staaten wie den Vereinigten Arabischen Emiraten ist nicht nur Besitz sondern auch ein vorangegangener Konsum strafbar, es wurden schon Leute im Transitbereich kontrolliert und wegen eines positiven Drogentests verhaftet obwohl sich nichts in ihrem Besitz befand. Das Ziel sollte also mit Bedacht gewählt werden, wenn man nicht gerade die Gastfreundschaft eines Mehrmatrazen-Zimmers mit Gemeinschafts-Plumpsklo genießen will oder seinen Hals für zu kurz hält.
In Flugzeugen gilt im Zweifel das Hoheitsrecht des jeweiligen Landes der Fluggesellschaft, also das Hoheitszeichen das am Heck neben der Registrierung angebracht ist. Fällst du negativ auf, gilt das Landesrecht der Fluggesellschaft.
Mag zwar lustig sein, das Gefühl haben zu fliegen während man fliegt... aber lass es lieber ;-)
Es gilt das Gesetz in dessen Land das Flugzeug registriert ist. Innerhalb des Fliegers und während des Fluges gilt "Captain's word is law".
So ist es mir bekannt. Es gibt aber eine Tokyo Convention wo diese Fragen geklärt wurden.
Und der Konsum deines Cannabis ist generell untersagt, du würdest damit erst gar nicht an Bord gelangen und bereits vorher aussortiert.
Das Flugzeug ist rechtliches Gebiet des Landes, in der die Betreibergesellschaft der Airline des Flugzeuges ansäßig ist.
Aber mal ganz davon abgesehen, bist du eigentlich völlig bescheuert oder hast du diese Frage im Rausch erstellt?
In einigen Ländern dieser Welt besteht auf die illegale Einführung von Drogen, wie auch von Cannabis mehrere Jahrzehnte Knast. Außerdem ist in Flugzeugen international Rauchverbot. Die können alleine dafür schon Strafen in Höhe von mehreren hunderttausend Euro gegenüber dir geltend machen.
Natürlich darf man das NICHT.
Es gibt KEIN Flugzeug mehr, an dessen Bord noch geraucht werden darf.
An Bord eines Flugzeuges gelten die Gesetze des Landes, in dem das Flugzeug bzw die Fluglinie gemeldet ist.
Ein Flugzeug zB der Lufthansa ist Deutsches Hoheitsgebiet.
Es gilt das Gesetz des Staates, in dessen Luftfahrzeugrolle das Flugzeug eingetragen ist, also platt gesagt, welches Hoheitsabzeichen am Heck angebracht ist.
Das ist bestimmte Abkommen von Staaten untereinander gibt, die sich auch noch unterscheiden können, ändert nichts am Grundsatz.
Mit großer Wahrscheinlichkeit konsumierst Du ja sowieso erst, wenn der Flieger in der Luft ist. Von daher sind andere Überlegungen obsolet.
Aber, während das Auswärtige Amt z. B. für Singapur eine Warnung ausgibt:
"Einfuhr und Besitz von Drogen und Rauschmitteln ist strikt verboten und wird mit hohen Freiheitsstrafen - bis hin zur Todesstrafe - geahndet" und dies sicher auch für andere Staaten gilt,
wird Dir in Deutschland nur über den Kopf gestrichen und Du wirst als gesellschaftlicher Versager bedauert.
Da niemand hier die Vorschriften und Gesetze eines anderen Staates wirklich kennt (Fachleute für ausländisches Straf- und Verkehrsrecht sind hier bei GF eher selten), ist die einfachste Sache: Lass' es!