Darf man Falschgeld besitzen?
Wenn man es nicht im Umlauf bringt.
5 Antworten
Nach § 146 Absatz 1 Nummer 3 StGB macht sich strafbar, wer sich Falschgeld verschafft. Dabei ist erforderlich, dass man sich das Geld mit dem Willen zur eigenständigen Verfügung besorgt. Dies kann auch durch eine Straftat, wie Diebstahl, Raub oder Unterschlagung geschehen.
Das reine Aufbewahren für einen anderen ist aber in der Regel kein „sich verschaffen“, weil man selber nicht weiter darüber verfügen will. Man hat sich im Fall also in der Regel nicht der Geldfälschung strafbar gemacht.
Ich denke nicht, dass es illegal ist, aber du solltest es vielleicht nicht jedem erzählen. Es ist schließlich Falschgeld.
Bin mir aber nicht sicher.
Der Besitz allein ist nicht strafbar.
so wie ich ihn hier deute, ist der besitz, wenn du weißt, dass es falschgeld ist, schon strafbar
https://www.strafrechtskanzlei.berlin/docs/geldfaelschung-falschgeld.php
nein das alleinige besitzen von Falschgeld Macht dich strafbar am besten einfach verbrennen
Ja, man darf