Darf man einfach so Spiele streamen und aufnehmen?
Hey, wie die meisten von euch wissen gibt es Streamer die, die verschiedensten Spiele streamen. Aber da ist mir die Frage aufgekommen ob das nicht eine Urheberrechtsverletzung ist weil es ja nicht deren Spiel ist. Aber es machen ja so viele. Kennt sich da jemand aus?
Danke für jede Antwort.
4 Antworten
Wenn ein Spiel geschützt ist als Werk, siehe dazu diese Website, dann darf man das Spiel "als Spiel" nicht kopieren und die Kopie - also also spielbare Vervielfältigung - dann verkaufen oder verschenken.
Etwas anderes ist es, wenn ich der Öffentlichkeit zeige, wie ich dieses Spiel spiele. Dabei verbreite ich ja nicht das geschützte Werk, also das Spiel, das dann andere spielen könnten.
Doch ich verbreite dabei zwar nicht das Spiel an sich, aber möglicherweise geschützte Werke innerhalb des Spiels. Denn im Laufe des Spiels werden ja Bilder und Graphiken sichtbar, Texte werden hörbar und oft auch Musik. Die sind zumeist auch geschützt durch UrhG § 2 Geschützte Werke und durch UrhG § 15 Allgemeines
Wenn ich jetzt meinem Publikum zeigen möchte, was für tolle Grafiken in dem Spiel zu sehen sind und welch tolle Musik darin zu hören ist, brauche ich dafür
- entweder eine UrhG § 31 Einräumung von Nutzungsrechten durch den Rechte-Inhaber an dem Werk,
- oder einen wichtigen Grund, um dies als § 51 Zitate zu dürfen.
Wenn ich aber nur zeigen möchte, wie ich einen Sieg errungen oder eine Niederlage erlitten habe, könnte UrhG § 57 Unwesentliches Beiwerk gelten:
Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe von Werken, wenn sie als unwesentliches Beiwerk neben dem eigentlichen Gegenstand der Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentlichen Wiedergabe anzusehen sind.
Anders wird es von Richtern womöglich beurteilt, wenn ich so lange Ausschnitte aus meinem Spiel "Gerd aus Berlin" gegen "Terminator007 aus Kuala Lumpur" ins Internet lade,
dass die Richter zu dem Schluss kommen, dass mein Publikum so umfassend mit den Grafiken und mit der Musik des Spiels unterhalten wird,
dass diese geschützten Werke schon lange nicht mehr als § 57 Unwesentliches Beiwerk gelten können.
Aber wir wissen das erst nach einem entsprechenden Urteil ;-).
Gruß aus Berlin, Gerd
Ist unterschiedlich Mojang/Microsoft sehen MC Lets Plays als Kostenlose Werbung.
EA wiederum möchte das man ein Formular zum Content Request ausfüllt sobald man damit Geld verdient.
In den meisten Fällen steht sowas auf der Internetseite des jeweiligen Publishers/Entwicklers
Ah okay danke. Aber sind die nicht eigentlich schon bekannt genug? Das haben die doch gar nicht nötig.
ja man darf einfach so
nur bei sowas wie Just Dance wegen der Musik nicht
Just Dance hat Copyright Musik bei Twitch oder Youtube wird das geclaimed
Hätten die Entwickler Probleme damit wegen Copyright, würde es dir ganze Gaming Szene gefühlt gar nicht geben. Außerdem Promoten die Streamer/Youtuber das Spiel damit indem sie es ihrer Community vorstellen.
Stimmt. Aber was wenn ein Streamer/Youtuber etwas schlechtes über das Spiel sagt?
dann passiert nichts es ist meinung und wir haben meinungsfreiheit
Ja. Aber dann könnte das Spiel doch kommen und sagen das der Streamer/Youtuber das löschen soll weil ihm ja trotzdem das Spiel nicht gehört
Wenn sie Probleme damit haben dann gehen sie zu ihm hin und beschweren sich und er lässt es dann (hoffentlich). Was er auf jeden Fall nicht darf, ist das Spiel so dar zu stellen, als wäre es seins. Das wäre gegen das Copyright und man kann dafür angezeigt werden
Vielen Dankm für deine Antwort. Und wie ist das bei z.B. Minecraft Drittanbieterservern (Gommehd, Cytooxien...)weil das machen ja auch viele.
Danke für die Antwort. Aber was meinst du damit?