Darf man einen POlizisten fragen ob man seine Pistole mal halten darf?

19 Antworten

Klar darfst Du fragen, was soll daran nicht erlaubt sein deiner Meinung nach ?

Du darfst ihn auch fragen ob er dir 1.000.000,-€ schenkt, beides wird er mit einem Nein beantworten nachdem er mit dem Lachen fertig ist.

So unbeholfen wird er dich aus Sorge um dich gewiss zurück bringen, dorthin wo Du hergekommen bist.

Das ist eine Waffe, die er nur unter Notfällen verwenden darf, und dementsprechend ist es unangebracht, zumal er dir rechtlich eigentlich nichtmal eine Waffe geben darf, wenn du keinen Waffenschein führst.

wiki01  19.09.2020, 10:18
....wenn du keinen Waffenschein führst.

Selbst dann darf er seine Dienstwaffe nicht aus der Hand geben. Ein möglicherweise vorhandener Waffenschein erlaubt auch nicht, eine beliebige Waffe zu führen, sondern die, für die er eine waffenrechtliche Erlaubnis hat (WBK), und nur die.

Sokolniki  29.01.2021, 20:50
@wiki01

das ist halt dieses halbwissen, mit dem die leute hier versuchen zu prahlen

derButterkeks  29.01.2021, 21:44
@Sokolniki
zumal er dir rechtlich eigentlich nichtmal eine Waffe geben darf, wenn du keinen Waffenschein führst.

Und wo bitteschön siehst du den Fehler in meiner Ausführung? Weder habe ich behauptet, dass ein Waffenschein dir alle möglichen Waffen zu besitzen genehmigt, noch dass der Polizist dir die Waffe geben dürfte, wenn du denn den entsprechenden Schein besitzt. Ich habe einfach nur behauptet: ,,Hast du keinen Waffenschein darf er dir auch keine Waffe geben, nicht mehr und nicht weniger". Oder dürfte er dir denn irgend eine Waffe geben, wenn du keinen Schein hast? Ich meine wenn man eine Besitzkarte hat, beantragt man doch auch einen Waffenschein. Ich habe nicht behauptet es funktioniere mit jedem Schein. Das ist der Denkfehler vieler, dass sie meinen, wenn jemand behauptet ,,etwas gilt" fassen sie dies so auf, als meine der Sprecher ,,nur das gilt" und oft denken sie dann auch zwangsläufig, dass die Person auch meint ,,das Gegenteil davon gilt nicht" und andersrum. Doch das muss nicht immer der Fall sein.

Wie du auch sehen kannst, benutze ich in dem Satzbau auch das ,,zumal". Das dient als Ergänzung des Oberen Abschnittes, der besagt, der Polizist dürfe dir keine Waffe geben, da diese für Notfälle gedacht ist(zugegeben ich habe nicht explizit erwähnt, dass es auch daran liegt, dass die Waffe nicht sein Eigentum, sondern ihm nur zum Dienst praktisch ,,verliehen" wird). Der untere Abschnitt war dann nur eine Ergänzung, die besagt selbst wenn dem so wäre..., obwohl es sowieso nie der Fall sein werden wird.

wiki01 hatte ich jetzt nichts zu sagen, da sie im Endeffekt auch nicht geprahlt hat. Aber du rettest natürlich die Welt, indem du den Menschen ihre Fehler vor Augen führst, und prahlst gaaaaar nicht damit rum nur meine Antwort mit deinem Vollwissen zu korrigieren, obwohl du praktisch nichts anderes getan hast, als wiki01 nachzuplappern, aber andere Fragen zu korrigieren, fällt dir bei denem ,,Vollwissen" nicht ein. Ich meine wiki01 konnte ja nicht überall aushelfen...

Fragen darfst du, passieren wird das nicht.

Außer du bist auf einem Schießstand, dann könnte es sein, dass du eventuell mal schießen darfst. In Deutschland eher weniger, in Österreich schon eher.

wiki01  19.09.2020, 07:02

Das gibt es auch in Deutschland, im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit.

Das Fragen ist nicht verboten, allerdings wirst du sie nicht bekommen. Dazu müsste der Polizist die Waffe entladen und dir übergeben, womit du zum Besitzer einer scharfen Waffe würdest, ohne im Besitz der erforderlichen Berechtigung und Erlaubnis zu sein. Genaugenommen müsste der Polizist in dem Moment eine Anzeige fertigen, in dem du die Waffe in die Hand nimmst.

Klar, du kannst ihn fragen. Nur geben wird er sie dir mit Sicherheit nicht. Und der Umgang mit dir wird sich womöglich auch ändern.