Darf man eine Lebensversicherung für Kind abschließen trotz Privatinsolvenz?
Hallo, meine Bekannte befindet sich derzeit im Insolvenzverfahren. Sie möchte für Ihren 1 jährigen Sohn eine kapitalbildende Lebensversicherung abschließen. Darf Sie das?
5 Antworten
Hallo, meine Bekannte befindet sich derzeit im Insolvenzverfahren.
Wie lange noch? Wohlverhaltensphase?
Sie möchte für Ihren 1 jährigen Sohn eine kapitalbildende Lebensversicherung abschließen.
Es gibt keine gehirnamputiertere Geldanlage für ein Kind als eine KLV. Abschließen darf sie es aber. Wie wäre es stattdessen mit einem chilligen Fondssparplan?
ja in der Wohlverhaltensphase, 2-3 Jahre glaub ich noch
Ist auch Unsinn, viel zu teuer und unflexibel. Ein einfacher Fondssparplan tut es.
Als mein Sohn geboren wurde, wollten wir auch eine Lebensversicherung für ihn. Wir wurden nur ausgelacht. Uns wurde mitgeteilt, daß unter 14 Jahren nichts möglich wäre. Auf unsere Frage nach dem Warum, gab man so ziemlich verdeckt die Aussage, daß es für die Kinder mitunter zu gefährlich sei.
Ja, darf sie.
Sie hat ja noch den Selbstbehalt und mit dem darf sie machen, was sie möchte.
Aber sinnvoll ist so eine Lebensversicherung absolut nicht.
Wie wäre es denn mit Fondssparen?
Wenn der Vertrag auf den Namen des Sohnes läuft und sie die Einzahlung vom Freibetrag zahlen kann dann darf sie das ja
Er ist minderjährig, geht ja gar nicht^^
halt als versicherte Person...
Der 1 jährige Sohn kann nicht Versicherungsnehmer sein.
Deswegen kann der Vertrag aber auf ihn lauten, nennt sich versicherte Person. Der versicherungsnehmer zahlt für den Vetrag und der Vertrag kann auf en Namen der versicherten Person lauten. Der Versicherungsnehmer ist nicht gleich dem Begünstigten
Selbstverständlich kann er das.
Seine Eltern als Sorgeberechtigte können das einfach so bestimmen.
VP ist etwas anderes als ein VN. Wenn du mal eine Beratung und Abschlüsse in der bAV gemacht hast, wirst du es merken, dass das relevant ist.
Der Versicherungsnehmer ist nicht gleich dem Begünstigten
Beitragszahler und Begünstigter sollten allerdings identisch sein, sonst gibt es ggf. ein steuerliches Problem.
Der Versicherungsnehmer hat alle Rechte und Pflichten am Vertrag. Einen Vertrag zu schließen, der ein Dauerschuldverhältnis begründet, liegt jenseits der Macht eines Minderjährigen.
Eigentlich würde die Versicherung da gar keine vergeben, selbst wenn sie dürfte. Da ist zu hohes Risiko.
Stimmt, verwechselt ;)
Darum geht es nicht. Das Risiko, das der Sohn "zufällig" und auf "natürliche Art" stirbt ist zu hoch.
A) schwachsinn b) eine kapitalbildende Lebensversicherung ist keine Risikolebensversicherung!!! Hier würde die Mutter maximal das Ersparte bekommen und keine Versicherungsprämie
Eine KLV hat immer eine von Anfang festgeschriebene Todesfallleistung, welche sich durch ggf. Überchüsse erhöht. Da der Risikokostenanteil am Beitrag höher ist als bei einer identischen Rentenversicherung ist die Ablaufleistung der KLV immer geringer.
Eine kapitalbildende Versicherung ist kein Kredit. Da wird keine Bonität überprüft
Wie siehts aus mit einer Lebensversicherung mit Kapitalanlage auf Fonds + Cap ;)