Darf man ein Zivil Polizeifahrzeug abschleppen?
Die meisten Zivil-Polizeiautos haben ein normales Kennzeichen und kein Polizeikennzeichen (NRW,BP ...). Darf ein Abschlepper dann kommen und das Fahrzeug abschleppen.
5 Antworten
Aus welchem Grund sollte es denn erforderlich sein, ein Zivilfahrzeug der Polizei abschleppen zu lassen?
Ein Abschlepper schleppt nur auf Auftrag ab. Wenn ihm also jemand den Auftrag erteilt, ein Fahrzeug abzuschleppen, muss die Person auch legitimiert sein den Auftrag zu erteilen. Im öffentlichen Verkehrsraum sind das die Ordnungsbehörden und auf Privatgrund derjenige, der das Recht hat das Hausrecht auszuüben. Unter den Voraussetzungen wird auch eine Zivilstreife abgeschleppt, auch wenn das wahrscheinlich nie eintreten wird (Halterabfrage).
Natürlich, ein Abschlepper darf auch normale Polizeiautos abeschleppen.
Dafür muss aber geklärt werden ob das Fahrzeug nicht unter Sonderrechten parkt (nicht zu verwechseln mit Wegerecht)
Also auch ohne Blaulicht kann es sein das sie es dürfen. Zb wenn sie im Einsatz sind.
Wenn es das Private einkaufen ist dann muss auch die Polizei ordnungsgemäß parken. Egal ob Behördenkennzeichen oder nicht.
Wer soll das denn anordnen? Es darf nur abgeschleppt werden, wenn alle anderen Mittel versagen. Eine Halterfeststellung sollte reichen und schon kommt der Polizist zu seinem Fahrzeug zurück.
Ich glaub schon. Die müssen sich ja auch an die regeln halten.
Die regeln sind aber unter Umständen ganz andere als für den Otto-Normalbürger. Vgl. § 35 StVO.