Darf man ein Geschäft, unmittelbar in der Nähe des alten Arbeitgebers eröffnen?
Hallo Zusammen,
Meine Mutter wurde im Dezember aus ihren Arbeitsverhältnis als Friseurin gekündigt. Bereits vor der Kündigung ergab sich die Möglichkeit einen eigenen Friseursalon zu eröffnen. Diese möchte sie nun wahrnehmen und alle Kriterien dafür sind auch erfüllt. Meine Sorge daran jedoch ist, dass der neue Salon ca. 20 Meter vom alten Arbeitgeber entfernt liegt. Tritt in einem solchen Fall nicht das sogenannte Wettbewerbsrecht ein? Kann der alte Arbeitsgeber in diesem Falle klagen?
Liebe Grüße
9 Antworten
Sofern es darüber keine vertragliche Regelung gibt, siehe Arbeitsvertrag und Kündigung, kann Deine Mutter ihren Laden aufmachen, wo sie möchte, auch wenn er genau daneben wäre. Allerdings sollte sie vorsichtig sein mit Kunden abwerben... das könnte dann tatsächlich zu Problemen führen, aber wo kein Kläger - auch kein Richter.
Warum sollte das nicht möglich sein ! Nur unnötig weil ihr euch gegenseitig das Geschäft vermiest
Hallöchen,
so lange im Arbeitsvertrag keine Konkurrenz Verbots Klausel (Wettbewrbsverbot) enthalten ist, kann der "Alte" Arbeitgeber gar nichts machen!
Beinhaltet der Arbeitsvertrag eine solche Klausel, müsste vom alten Arbeitgeber eine "Karrenz Entschädigung" gezahlt werden!
Ich hatte solche Klauseln nur in meinen Arbeitsverträgen im Kaufmännischen Bereich (HGB) bei gewerblichen Tätigkeiten war das seiner Zeit nicht üblich!
Genaueres kannst Du hier nachlesen:
http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Wettbewerbsverbot.html
Grüße
Ich kann mir nicht vorstellen, dass so eine Klausel wirksam ist, wenn der AG dem AN kündigt!
Wenn im Arbeitsvertrag nicht ausdrücklich ein Wettbewerbsverbot definiert ist, dann kann sie einen Salon aufmachen wo es ihr gefällt.
Ob die neue Lage 20 Meter neben dem nächsten Friseursalon besonders günstig ist, wage ich allerdings nicht zu beurteilen.
das Wettberwerbsrecht könnte ggf.greifen, wenn deine Mutter gezielt versuchen würde Kunden aus ihrer jetzigen Tätigkeit für den eigenen Salon abzuwerben- allgemeine Konkurrenz ist aber ein wesentlicher bestandteil der freien Marktwirtschaft und völlig ok.