Darf jemand meinen Beat benutzen?
Ich habe vor einigen Wochen einen Beat exklusiv gekauft. Nun gehört er offiziell mir. Da exklusive Beatkäufe sowieso nur einen Käufer haben können. Also steht der Beat nach dem Kauf, nicht weiter zum Verkauf. Wenn ich jetzt einen Song veröffentliche auf meinen eigenen Tweet den ich gekauft habe, dürfte jemand anderes diesen Beat nehmen und auch verwenden?
5 Antworten
Der Verkäufer deines Beats kann dir zusichern, dass er (oder einer seiner Vertragspartner) diesen selbst geschaffen und noch niemandem zur Verfügung gestellt hat und dies auch nicht tun wird - auch nicht sein Vertragspartner, der Schöpfer des Beats.
Falls es sich herausstellt, dass diese Zusicherung nicht zutrifft oder dass von deinem Verkäufer dagegen verstoßen wird, kannst du von deinem Verkäufer Unterlassung und Schadensersatz verlangen, mit Aussicht auf Erfolg.
Dies kannst du auch von einem Dritten verlangen, wenn er den Beat öffentlich verwendet. Mit Aussicht auf Erfolg allerdings nur, wenn der Beat geschützt ist als Werk im Sinne von UrhG § 2 Geschützte Werke. Das ist dein Beat aber nur, wenn er die dazu nötige Schöpfungshöhe erreicht. Ob er das tut, darüber entscheidet im Streitfall ein angerufenes Gericht.
Falls er das nicht tut, könnte man noch versuchen, das UWG zu bemühen.
Gruß aus Berlin, Gerd
Nein. Du hast alle Rechte wenn du ihn gekauft hast und der Producer dir das gesagt hat.
Naja, ich vermute jetzt mal das mit dem Exklusiv-Recht ist ein Witz.
Der gekaufte Beat ist ja nicht patentiert.
Er verkauft ihn vielleicht nur 1x, aber das heisst ja nicht dass dieser Beat nicht bereits existiert oder in gleicher oder ähnlicher Form von anderen Beatbastler verbaut wurde.
Zudem der Beat allein ist noch nichts, was zählt ist ja was du daraus machst.
Hallo,
ob die Musik dir gehört musst du im einzelnen schauen was vertraglich beim Kauf vereinbart wurde. Aber bei einem Exklusivverkauf sollte man davon ausgehen, dass die Rechteübertragung auf den Käufer erfolgte.
Für den rechtlichen Part, kann ich dir einmal diese Seite verweisen.
kleine Melodiestückchen mit Rhythmus entstehen andauernd und erheben keinen Anspruch auf Eindeutigkeit. Dafür zu bezahlen und dann einen Besitzanspruch abzuleiten ist so als würde man im Herbst ein Kastanienblatt aufheben, sich misstrauisch umschauen und krächzen "MEIN SCHATZ!"