Darf Ich unter 18 alleine im auto sitzen?
Ich Und eine Freundin kamen auf die Idee zu zweit in dem Auto meiner Mutter zu sitzen und Musik zu hören weil es unsere Nachbarn zuhause stört aber meine mutter sagte das man dies unter 18 nicht darf (sie sollte das Auto einfach umparken und die Schlüssel mitnehmen)
Ps: wir wollen Musik von unseren Musikbox hören
8 Antworten
In Frage steht nur der Tatbestand "Führen eines KFZ ohne Fahrerlaubnis".
Dieser Tatbestand wird nicht alleine dadurch erfüllt, wenn man auf dem Fahrersitz sitzt. Ganz sicher ist man, wenn man erst gar keinen Zündschlüssel ins Schloß steckt, aber dann gehen die meisten Radioanlagen nicht. Selbst das Einschalten der Zündung gilt noch nicht als Führen.
Solange also der Motor ausbleibt und sich das Auto keinen cm bewegt, ist das kein Fahren und auch nicht verboten.
Auch wenn der Motor läuft, kann nichts passieren. Das Fahrzeug muß bewegt werden, erst dann "führt" man ein Fahrzeug.
Man kann Musik auch so hören, dass es die Nachbarn nicht stört.
Außerdem ist es das Auto deiner Mutter und wenn sie das nicht möchte, dann ist es eben so.
Drin sitzen darf man sogar als dreijähriger alleine. Das wäre dann vielleicht vernachlässigung der Aufsichtspflicht. Aber sonst in Ordnung.
Man kann im Auto sitzen wann und wo man will , egal ob Führerschein oder nicht . Man kann auch den Motor starten . Du darfst nur ned fahren .
Nicht hinter dem Steuer. Auf einem Privatparkplatz geht das, da kannst sogar fahren
Ja ich meinte Privatgrundstück
Ein Supermarktparkplatz ist auch ein Privatgrundstück. Die wenigsten sind so abgeriegelt, dass niemand unbemerkt drauf laufen kann, der dann plötzlich vor dem Auto auftaucht.
Klar es müsste sich schon um dein Privatgrundstück handeln
Es reicht nicht aus, dass es sich um ein Privatgrundstück oder um einen Privatparkplatz handelt, wie eieiei2 jetzt schon zweimal erklärt hat.
Ok dann halt mit Zaun drum
und mit geschlossenem Tor
Ne nur Zaun jetzt übertreibst aber
Nein. Das Grundstück muss so abgesperrt sein, dass niemand unbemerkt drauf kann. Das Tor muss zu.
Auf jedem Privatgrundstück ist es erlaubt, auch ohne Führerschein Auto zu fahren. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass es sich um ein eingezäuntes und als privat erkennbares Gelände handelt. Der Parkplatz eines Supermarktes z. B. gilt als öffentlicher Verkehrsraum, weil dieser von jedermann befahren werden kann.
Du kannst es drehen und wenden wie Du willst. Eingezäunt heißt zu. Wenn das Tor auf ist, wird das als zugängliches Grundstück gewertet. Das gilt für Privatgrundstücke, wie auch für Betriebsgelände. Lässt Du das Tor auf, handelst Du grob fahrlässig. Kein Richter wird Dich freisprechen, wenn das Tor auf war.
Aber nur, wenn der Parkplatz so abgesperrt ist, dass nach menschlichem Ermessen keine Unbeteiligten drauf können. Also Zaun drum rum und Tor zu. Ein nicht richtig abgesperrter Privatparkplatz ist rechtlich "tatsächlich öffentlich".