Im Auto sitzen ohne Führerschein und nicht fahren?
Ich würde gerne ein Tag abschalten und an Abend im Auto sitzen (ohne Führerschein) Und ich bin 18 besitze aber kein Führerschein ich habe das Auto von meinem Vater Geschenk bekommen aber darf es noch nicht fahren aber würde gerne nur drinnen sitzen ohne zu fahren oder sonst was
Macht man sich strafbar ?
11 Antworten
In Österreich würde es schon genügen, wenn du den Zündschlüssel ins Schloß steckst! Das nennt man rechtlich Inbetriebnahme, und das ist Dir ohne Führerschein auf öffentlichen Plätzen verboten! Drinnen sitzen darfst Du, drinnen schlafen ist auch nicht überall erlaubt! Alex
Nein. Wenn du nur im Auto sitzt, machst du dich auf keinen Fall strafbar.
Nein. Das Auto darf sich nur nicht bewegen. Ob mit Motorkraft oder ohne ist egal.
du darfst drin sitzen aber keinen Schlüssel in "Reichweite" haben oder nur auf privatem Gelände.
wenn man betrunken ist und den Schlüssel in "Reichweite" hat, macht man sich strafbar.
Reichweite is nun ein Dehnbarer Begriff, liegt der Schlüssel in der Mittelkonsole wenn du beispielsweise besoffen hinter dem Lenkrad schläfst kannst du in Schwierigkeiten kommen, liegt er im geschlossennen Handschuhfach dürftest du in nichts zu befürchten haben. Hat wohl irgendwas mit Absicht unerlaubterweise zu fahren oder so zu tun.
sollte aber kein Problem sein, wenn du keine Möglichkeit hast den Wagen zu starten
Hat wohl irgendwas mit Absicht unerlaubterweise zu fahren oder so zu tun.
Diese Absicht wäre nur dann strafbar, wenn §315c StGB zuträfe, d.h. durch das Führen konkret andere Menschen oder Sachen von hohem Wert gefährdet sind - so ein Fall ist kaum konstruierbar.
Die Polizei kann hier den Schlüssel wegnehmen (zur Gefahrenabwehr) eine strafbare Handlung liegt aber erst ab dem Moment des Führens - d.h. wenn sich das Fahrzeug im Straßenverkehr bewegt - vor. Alles andere ist völlig legal - selbst der angelassene Motor (z.B. um das Auto im Winter zu beheizen, eine Winde zu bedienen, die Batterie zu laden, oder weil es so schön brummt (tw. aufgrund anderer Gesetze nicht erlaubt...)).
Ob das Gelände Privateigentum ist, ist dagegen völlig egal - es ist die Frage, ob es zum öffentlichen Verkehrsraum gehört - das tut z.B. ein Supermarktparkplatz, der Lehrerparkplatz einer Schule aber oft nicht.
Nö warum auch :)
Solange du nur stehst ;)
Sonst würde ja jedes kleine kind was nur einmal auf dem Fahrersitz sitzen will angezeigt werden können :)