Darf ich mit Hoverboards auf dem Gehweh bzw. auf dem Fahrradweg fahren (mit 13 Jahren)?
3 Antworten
Hi, nein Hoverboards sind auf öffentlichen Untergrund Verboten!
Da solche Boards schneller als 6 km/h fahren können ist Theoretisch eine Fahrerlaubnis erforderlich.
Das Hoverboards eine Straßenzulassung bekommen bezweifle ich, da diese keine richtige Bremse haben und nicht wirklich sicher sind... Dies sind wichtige Aspekte die zur Entscheidung: "Hoverboard- Straßenzulassung ja oder nein beitragen!
Wenn du also auf einen schlecht gelaunten Polizist triffst, kann es durchaus Probleme geben! So haben Polizisten z.B das Rechte dein Boards einzubehalten!
Auch das Ordnungsamt könnte Probleme bereiten.
Trotz alle dem:
Meiner Meinung nach macht es Spaß Hoverboard zu fahren! Du solltest nur nicht den Ärger Provozieren, indem du z.b direkt an der Polizei Wache vorbeifährst.
Gruß
Die Nutzung eines Hoverbords ist in Deutschland im öffentlichen Verkehrsraum unzulässig.
siehe auch: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Hoverboard-im-Test-Lebensgefaehrliche-Maengel-3042960.html
Nein, die Dinger sind auf allen öffentlichen wegen verboten. Es wird dich zwar kein polizist aufhalten, aber abgesehen davon dass es voll behindert aussieht, wird es verdammt teuer wenn du jemanden anfährst, weil dann die versicherung aussteigt.
im April schrieb Krone.at:
Rechtliche Grauzone
Neben den Kosten problematisch ist zudem die rechtliche Lage, denn noch ist nicht endgültig geklärt, wo man mit den Self Balance Boards eigentlich fahren darf. Bis zu einer Bauartgeschwindigkeit von 25 km/h und 600 Watt müssten die Boards laut Straßenverkehrsordnung eigentlich als (Elektro-)Fahrrad gelten und dementsprechend mit zwei Bremsen, einer Klingel, einer Lichtanlage und Reflektoren ausgestattet sein - woran es aufgrund der Bauart der Boards bislang scheitert.Zugleich würde die Einordnung als Elektrofahrrad bedeuten, dass man mit den Boards nur auf dem Radweg oder der Straße, nicht jedoch auf dem Gehsteig fahren darf - was bei Missachtung mit einem entsprechenden Organmandat geahndet würde. Fahrer müssten sich außerdem an die geltende Promillegrenze und das Telefonieverbot halten. Andernfalls könnte der Spaß mit dem Self Balancing Board schnell teuer werden.
Fahrrad oder Kinderspielzeug?
Laut Funshop ist derzeit allerdings noch ungeklärt, ob Hovertrax, IO Angelboard & Co. tatsächlich unter die Elektrofahrradverordnung fallen. Um im Falle einer Kontrolle durch die Polizei einer Strafe zu entgehen, gelte es somit individuell zu entscheiden, ob man gerade mit einem Fahrrad oder einem Kinderspielzeug - das aufgrund seiner Bauart nur Schrittgeschwindigkeit erreicht - unterwegs sei, empfiehlt der Anbieter auf seiner Website seinen Kunden eine typisch österreichische Lösung."Wenn das Gesetz sagt, dass ein Kinderfahrrad nicht schneller als Schrittgeschwindigkeitfahren kann (wie der Gesetzgeber in seiner unendlichen Weisheit auch immer zu dieser Erkenntnis kommt), dann erlangt er vielleicht auch bei einem Self Balancing Board die gleiche Eingebung und man darf weiter den Gehsteig benutzen, wenn man langsam unterwegs ist und auf alle anderen Fußgänger Rücksicht nimmt?", so Funshop weiter.
Weißt du ob das in Deutschland und Österreich gleich gilt?
Hört sich logisch an, aber ich hab irgendwie diese "Grenze" von 25km/h im Kopf
Es soll jetzt aber bald eines mit Straßenzulassung geben. Dass kann man dann mit der Prüfbescheinigung fahren!
fahren ohne Fahrerlaubnis und ne Sperre komme dann ja auch noch hinzu
nein das glaub ich nicht, wie gesagt, es wird nur teuer wenn du wen verletzt.
doch, carlmann hat da durchaus recht. Sobald ein solches Board schneller als 6 km/h fahren kann, ist es prinzipiell ein zulassungspflichtig. Da es momentan aber keine Möglichkeit zum zulassen gibt, liegt automatisch eine verkehrsstraftat vor.
Die c't ging darauf bereits ein:"Die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr ist indes mit den Boards verboten. Wie die Polizei jetzt gegenüber den Kollegen von c't mitteilte, dürfe man damit weder Straßen noch Gehwege befahren. Nachdem die Hoverboards motorisiert sind und schneller als sechs Stundenkilometer fahren, gelten sie als „Kraftfahrzeug“ und erfordern damit eine aktuell meist nicht vorhandene Zulassung. Liegt diese nicht vor, droht ein Bußgeld in Höhe von mindestens 50 Euro. Außerdem können die Freunde und Helfer das Board einkassieren und Euch im Einzelfall auch den Führerschein abnehmen."