Darf ich mit 16 schon als Feuerwehrmann-Anwärter Einsätze fahren?

16 Antworten

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Die Fakten kurz und bündig: - es ist juristisch erlaubt - der Einsatzleiter trägt die Aufsichtspflicht - erlaubt heißt nicht, dass es nicht örtlich oder im Ermessen des Einsatzleiters anders gehandhabt wird - Du hast kein Recht darauf - Der Einsatzleiter hat die Verantwortung für Dich - Frage vor Ort nach, wie es in Eurer Wehr gehandhabt wird

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Beitragsersteller
 29.10.2009, 19:17

vielen dank=)

In Niedersachsen darfst Du ohne Truppmann 1 im Einsatz nur bis zum Verteiler, außerdem handhaben wir bei uns in der Wehr so, das Unerfahrene und Neuzugänge aus der JF nach möglichkeit gemeinsam mit einem erfahrenen Kamerad in den Einsatz gehen.

ich kann auch nur von bayern berichtet aber oschwab hat eigentlich schon alles wichtige gesagt

In Baden-Württemberg auf jeden Fall nicht. Ich meine mal gehört zu haben, dass es in Bayern und in manchen neuen Bundesländern möglich ist, wenn man die Grundausbildung hat Einsätze mitzufahren.
Aber als Anwärter fehlt dir diese Ausbildung! Du bist also nicht einsetzbar!
Als Einsatzleiter würde ich niemanden unter 18 zum Einsatz mitnehmen! (Ausnahmen kann man schon konstruieren, haben dann aber nichts mit den typischen Einsätzen zu tun!)

Sorry, Leute, da ist keine Richtige Antwort dabei.

Gehen wir mal von Bayern aus (die Landesfeuerwehrgesetze der jeweiligen anderen Bundesländer beinhalten die korrekte Regelung):

In Bayern ist es zulässig, als 16 Jähriger bereits Einsätze mitzufahren, aber stets nur ausserhalb des Gefahrenbereiches. Voraussetzung ist dabei, dass der Feuerwehr-Anwärter (so heißt ein Jugendlicher) immer in Begleitung eines erfahrenen Feuerwehrmannes ist.

Das geht aber nur, wenn er die Feuerwehr-Grundausbildung - sprich regelmäßige Teilnahme an Übungen, der erfolgreiche Abschluss der Jugendleistungsspange und ein erfolgreiches Leistungsabzeichen (Löschgruppe oder Technische Hilfeleistung) - absolviert hat.

Für den Anwärter endet sein Einsatzgebiet am Verteiler. Absperrmaßnahmen auf Strassen oder im fließenden Verkehr sind nicht möglich. Alle Arbeiten finden nur im gesicherten Bereich statt.

In Bayern beginnt die Kreisausbildung mit Vollendung des 17. Lebensjahres, hier beginnt die Truppmann-Ausbildung. Da fahren bei uns die Burschen schon ein ganzes Jahr im Einsatzdienst mit.

Wenn das Fahrzeug vollständig besetzt ist, und weitere erfahrene Kräfte vorhanden sind, sind die Feuerwehranwärter die ersten, die hier Platz für die Feuerwehrmänner/frauen machen.

Soweit die generellen Vorgaben. Die Details, wie die örtliche Feuerwehr mit diesen Regeln umgeht, erfragst Du bitte beim örtlichen Feuerwehr-Kommandanten.

Morrrpheus  29.10.2009, 16:58

Was ist der Gefahrenbereich? Der Verteiler ist ein Punkt, und kann daher keinen Bereich abgrenzen!
Meine Antwort ist auch richtig!
Es ist ganz schön Personalaufwendig wenn ich jedem "Anwärter" einen Feuerwehrmann zur Seite stelle und dann kann ich ihn noch nicht einmal wirklich einsetzen.
Ein Feuerwehrmann muss voll einsatzfähig sein. Klar, man unterscheidet schon durch Zusatzausbildungen, aber was für sinnvolle Arbeiten gibt es, die man so machen könnte?

oschwab  30.10.2009, 10:28
@Morrrpheus

Der Gefahrenbereich wird durch eine gedachte Linie am Verteiler begrenzt, da der Verteiler stets ausserhalb positioniert wird. Der Spruch "Jugendliche nur bis zum Verteiler" ist prägnant und funktioniert. Sicher ist es personalaufwändig. Aber dadurch lernt der Anwärter, wie ein Einsatz abläuft und wie er das theoretisch erworbene Wissen aus den Übungen im Einsatz anwenden kann. Es gibt viele Tätigkeiten, die unterstützend und logistischer Art sind, die ein Jugendlicher ohne weiteres machen kann. Bei Brandeinsätzen kann er die Überwachung der Atemschutzgeräteträger per Funk machen (Flaschendruck und Einsatzzeit), Meldungen überbringen oder dokumentieren oder bei einer Hilfeleistung bei der Gerätentnahme und -vorbereitung unterstützen. Zu tun gibts vieles, aber sehen muss man die Arbeit auch.

humanmax  29.10.2009, 16:37

Sorry, Leute, da ist keine Richtige Antwort dabei.

Wie bitte? Natürlich ist meine Antwort richtig, nämlich dass letztendlich die jeweilige Wehrführung entscheidet, ab wann mitgefahren werden darf. Und den Gefahrenbereich durch einen Verteiler markieren zu wollen halte ich auch für eher unpraktisch. (Wie soll ein Punkt einen dreidimensionalen Raum definieren?)

humanmax  29.10.2009, 16:38
@humanmax

Außerdem hatte er nach Rheinland-Pfalz gefragt, da sind bayrische Regelungen wenig hilfreich..

oschwab  30.10.2009, 10:25
@humanmax

Mit der Wehrleitung hast Du natürlich recht. Sorry, das kam falsch rüber.

Zum Verteiler als Markierung des Gefahrenbereiches: Der Verteiler stellt quasi die vordere Grenze des Sicherheitsbereiches dar - eine gedachte Linie. Alles was vor dem Verteiler ist (=Schlauchmaterial und Strahlrohre) ist unsicher, alles was hinter dem Verteiler ist (=Förderleitung, Pumpen und Material) ist demnach sicher. Klar ist das nur ein Punkt, aber beim Brand sehr plakativ und das merkt sich jeder "Jugendliche nur bis zum Verteiler".

moosmutzelchen  29.10.2009, 09:00

In Bayern gibts ja auch noch die Todesstrafe.

oschwab  29.10.2009, 09:13
@moosmutzelchen

Tja, was soll ich da sagen... Unsachlicher Kommentar. DR