Darf ich mit 13 jahren alleine ein smartphone kaufen?
Ich möchte mir ein neues handy kaufen (samsung galaxy s3 in weiß) da es immoment ein angebot auf base (349€) gibt wollte ich mir es dort kaufen, nur ich weiß nicht ob ich mir das handy schon alleine kaufen kann da ich erst 13 jahre bin. Bekäme ich das handy wenn ich z.B. mit einer freundin in den laden reingehe und das handy kaufen möchte? Ohne eine einverständnis der eltern oder so? Oder darf ich das nicht vom gesetz aus? Danke im vorraus:)
10 Antworten
Kaufen darfst du dir eins, aber nicht auf Raten, außerdem darfst du keinen Telefonvertrag abschließen, was den Kauf sinnlos macht. Die meisten Handys sind ohne Vertrag außerdem gar nicht mehr erschwinglich. Bist Du Dir außerdem sicher, dass Du mit 13 so viel Geld für ein Smartphone ausgeben willst? Sprich doch vorher mit Deinen Eltern drüber, bevor es Ärger gibt, dass Du es ohne Erlaubnis gekauft hast. Nicht dass es Dir sofort abgenommen wird.
Kaufen darfst du dir eins,
Sagt dir der Begriff 'beschränkte Geschäftsfähigkeit' etwas? Derartige Kaufverträge von Minderjährigen sind schwebend unwirksam, und ob der § 110 BGB ('Taschengeldparagraf') bei Käufen in dieser Größenordnung greift ist zweifelhaft. Die meisten Firmen werden sich zumindest nicht darauf einlassen.
Ich ging mal stark davon aus, dass es sich um Taschengeld handelt. Sonst ist das natürlich absolut bedenklich. Aber auch so habe ich den Kauf doch in Frage gestellt. Aus rechtlicher Sicht kann ihr das Telefon verkauft werden, sofern es ihr Taschengeld ist. Über Wirksamkeit und Handeln der Eltern geht es vorerst nicht. Daher von mir der Rat mit den Eltern zu reden.
http://de.wikipedia.org/wiki/Taschengeldparagraph#Auswirkungen_der_Bestimmung
Letzter Absatz: Das Sparen des ...
Dann lies bitte auch mal weiter:
Bei teuren Anschaffungen jedoch wird der Verkäufer in der Regel die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter verlangen, um für sich Rechtssicherheit herzustellen. Er ist nicht zum Abschluss eines Vertrages verpflichtet und das Risiko der Rückabwicklung läge sonst bei ihm, wenn die Eltern das Geschäft nachträglich rückgängig machten
Was spricht eigentlich dagegen, deine Eltern um ihr Einverständnis zu bitten? Diese ganze Diskussion hier führt doch im Grunde zu nichts. Selbst wenn der § 110 BGB anwendbar ist und selbst wenn der Anbieter mitmacht, handelst du dir doch nur eine Menge Ärger mit deinen Eltern ein, wenn du mal eben für fast 400 € ein Hnady kaufst.
Ich hab schon lange mit meinen eltern darüber gesprochen, nur da es mir zu lange dauert bis sie zeit haben wollte ich alleine in die stadt gehen & mir das hnady kaufen;)
Wenn du schon so lange mit ihnen gesprochen hast und anscheinend dabei nichts heraus gekommen ist, sieht das für mich so aus, als wenn sie den Kauf des Handys entweder für nicht besonders dringlich halten oder ganz dagegen sind.
Wenn die Eltern dagegen sind, platzt der Kaufvertrag. Das wissen viele Verkäufer auch, daher wird man Dir alleine das Ding nicht verkaufen.
Nimm einfach ein Elter mit ;-)
Das darfst du ohne Einverständnis der Eltern nur wenn du es von deinem angespartem Taschengeld bezahlst
Warum bekommen eigentlich Falsche Antworten ein +1?
Schonmal vom Taschengeldparagrafen gehört?
§ 110 BGB. Ob der für derartige Käufe gilt, darfst du gern mit dem Verkäufer diskutieren. Die meisten Firmen werden sich nicht darauf einlassen.
Japp ich kenne ihn sogar, und da steht drin, dass der Erzihungsberechtigte dir das Geld FÜR DIESEN ZWECK geben muss. Damit der Vertrag gültig ist.
Und bevor man das wort Taschengeldparagrafen sagt, sollte man lieber die nummer im BGB dazuschreiben. ... die da wäre?
Edit: Och menno Patrick ... verraten .-))
Sorry.
§ 110 BGB in der steht... oder Mittel die ihm zur freien Verfügung vom Vertreter überlassen worden sind... Genau lesen... dann klug schei***
Und schwebend unwirksam nach 108 (1) bgb ist der vertrag auch nicht, da er nach 110 von anfang an als wirksam zu betrachten ist
woebi ich muss mich korrigieren .. da steht nicht NUR für den zweck, sondern auch wenn das Geld zur freien verfügung ist. Wobei ich das auch bezweifle, dass ein 13 Jähriger 350€ zur freien verfügung hat. Sondern das er das Geld eher besitzt um Verantwortungsvoll damit umgeht. Uhh ich würde mich nicht auf ein Rechtsstreit einlassen wenn ich Ladenbesitzer wäre. Dann doch lieber garnicht das handy verkaufen.
oder Mittel die ihm zur freien Verfügung vom Vertreter überlassen worden sind.
Wobei man sich ruhig mal fragen sollte, ob das die Anschaffung eines Smartphones erfaßt.
Sicher doch wenn es angespartes Taschengeld ist
Gegen den Willen der Eltern so etwas zu tun ist keine besonders gute Idee. Sie können ohne Probleme den Kaufvertrag widerrufen und die Rückabwicklung verlangen, einfach, indem sie erklären, dass das angesparte Geld eben nicht für diesen Kauf verwandt werden sollte. § 110 BGB hört sich gut an, aber in der Praxis hat er einige Tücken.
Du darfst das Handy alleine kaufen. Aber nur ohne Vertrag. Mit Vertrag geht erst ab 16 Jahren.
Warum bekommen eigentlich Falsche Antworten ein +1?
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