Darf ich meinen Elektro-Roller in den Keller abstellen?
Ich wohne in einem Haus der Wohnungsbaugesellschaft. Im Keller ist ein "Rollstuhlraum" eingerichtet, wo man, wenn man sich eine entsprechende Steckdose hat legen lassen, seinen Rollstuhl oder Seniorenmobil unterstellen und laden kann.
Ich habe nun die WBG gebeten mir eine solche Steckdose zu installieren. Dies wurde genehmigt und installiert. Dafür musste ich 230.- € bezahlen.
Heute nun traf ich die Geschäftsführerin der WBG, die mir aufforderte meinen Elektro-Roller zu entfernen und auf die Straße zu parken, als Grund nannte sie Explosionsgefahr ect. Ich betone, es handelt sich um einen Elektro-Roller, der wie Rollstühle und Seniorenmobile mit Akkus betrieben werden und an der Steckdose aufgeladen werden müssen.
Meine Frage: ist es erlaubt einen Elektro-Roller in diesem Kellerraum abzustellen ?
3 Antworten
Du solltest bei der Hausverwaltung eine offizielle Genehmigung einholen!
Hast Du von vornherein klar gemacht, dass es um ein Straßenfahrzeug geht?
Naja, wenn der eine entsprechende Zulassung hat, dann dürfte von dem Roller ähnlich viel Explosionsgefahr ausgehen, wie von einem Seniorenmobil.
Andererseits ist das eben eine Frage der Hausordnung. Warum hast Du nicht im Vorfeld Dein Anliegen komplett erläutert und entsprechende Genehmigungen eingeholt?
weil er die Antwort schon kannte.....
...ich habe ja eine Genehmigung für ein Seniorenmobil eingeholt, mich dann aber später für ein Elektro-Roller entschieden.
Ich habe auch einen Mofaschein gemacht und mich dann für ein Auto entschieden.
Nein, da die Hausordnung sich ganz klar auf Rollstühle und Seniorenmobile bezieht. Der Roller gehört auf die Straße, der Keller ist keine Garage.
...die Hausordnung besagt, dass keine Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren erlaubt sind.
Rollstuhlraum heißt nicht Rollerraum. Wenn die Gesellschaft sagt geht nicht, dann meinen die das auch so.
...das habe ich doch getan, sonst hätte man doch nicht eine abschließbare Steckdose zum Laden installiert.