Darf ich im Kiosk meiner eltern mit 17 arbeiten?

2 Antworten

§ 113 BGB; Da Du die Kaufverträge ja nicht in eigenem Namen schließt, giltst Du für alle üblichen Rechtsgeschäfte als voll geschäftsfähig.

Du musst natürlich beim Verkauf auch die Altersgrenzen beachten.

davinci123456 
Beitragsersteller
 10.10.2016, 17:02

okay das klingt sehr gut, ich bedanke mich :)

du darfst das generell. Du darfst das Zeugs nur nicht an U18 abgeben. wie alt du selbst bist, spielt keine Rolle.