Darf ich einen Artikel für den Preis kaufen, auch wenn er falsch beschildert war?
Hi, ich war heute einkaufen und ich kaufte einen Artike mit einer Preisbeschilderung von 1,99 €. An der Kasse zeigte der Computer 7,99 €. Wie verhält sich die Sache rechtlich: hätte ich darauf bestehen können die Ware für 1,99 € zu bekommen, oder war es in Ordnung, dass der Kassierer den Artikel nicht für den Preis geben wollte. Danke für eure Hilfe. joconde
8 Antworten
Stand der Preis direkt am Artikel oder am podukt.
Ich würde sagen, du dafür darauf bestehen, dass sie ihn wieder "ausscannt" aber auf den niedrigeren Preis darfst du nicht bestehen.
Es hätte sich auch irgend ein fremder einen Spaß machen können und den Preis daran kleben können...
du darfst nicht: du dafür
Hallo,
die Preisauszeichnung ist juristisch gesehen kein konkretes Angebot an dich, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Willenserklärung: "..ja, das will ich gerne kaufen..."
An der Kasse kommt der eigentliche und verbindliche Vertrag zustande, indem der Verkäufer auch sagt: ".. ja, ich will das an dich verkaufen..."
Bemerkt er seinen Irrtum bei der Preisauszeichnung, kann er jederzeit sagen, dass er das Angebot in der Form nicht aufrecht erhält.
Ein Vertrag kommt immer nur durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen zustande.
LG Jürgen
Der Kaufvertrag kommt erst an der Kasse zustande. Dort wird der Preis "gemacht" der gilt. Theoretisch könntest du dort auch handeln.
Der Kaufvertrag bzw die Willenserklärung kommt an der Kasse zustande. Der Preis in der Kasse ist gültig. Alles andere geschieht aus Kulanz.
Nein du kannst nicht darauf bestehen.