Darf ich ein geschütztes Logo als Aufkleber erstellen lassen, um es privat zu nutzen?
Guten Morgen,
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Darf ich Aufkleber eines geschützten Logos drucken lassen, um diese im Innenraum meines Fahrzeuges anzubringen?
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Nehmen wir mal den Fall an, ich würde mehrere Aufkleber produzieren lassen und diese zum Einkaufspreis weiter verkaufen? (sicherlich nicht erlaubt oder?)
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Gilt dies auch, wenn ich eine Sammelbestellung (jeder bestellt über mich beim Aufkleberproduzenten) realisiere?
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Wie sieht es aus, wenn ich diese Aufkleber allerdings verschenke?
4 Antworten
1. Natürlich darf ich, rein Privat, das Logo von Apple, oder BMW, drucken, sticken, oder sonst etwas produzieren lassen und die bei mir aufhängen, egal, ob im Bad, oder im Auto.
2. Finger davon, egal ob mit Gewinnerzielungsabsicht, oder ohne. So etwas geht nur mit Genehmigung.
3. wäre m.E. auch schon gewerblich.
4. Ist auch keine eigene private Nutzung mehr.
Wenn du ein geschütztes LOGO ohne genehmigung des Urhebers vervielfältigst, ist es eine Urheberrechtsverletzung.
Alles was du dann damit anstellst, fällt mit dadrunter.
Also frage vorher bei dem urheber nach und lass dir schriftlich die Genehmigung geben.
Dann kannst du es in Auftrag geben.
2. und 3. gehen eigentlich nie.
Beim Rest kann man es nicht sagen. Kommt drauf an, was das für ein Logo ist. Und ob es wirklich geschützt ist (oft gibt es für Logos keinen Urheberschutz) und wenn, wie es geschützt ist.
zu 1: kein problem
ansonsten Rest nicht erlaubt