Darf ich als Motorradfahrer an einer roten Ampel an allen vorbei nach vorne fahren?
Wenn ja, darf man nur links oder rechts vorbeifahren? Oder ist das nur bei Mofas erlaubt? Danke schon mal für jede ernst gemeinte Antwort!
10 Antworten
Artikel aus Fahrschule- online vom 28.04.2016:
"Wer sich im Stau als Motorradfahrer an den Autos vorbeischlängelt,
sollte aufpassen. Zwar gibt es in der Straßenverkehrsordnung (StVO)
keinen Paragrafen, der ein solches Verhalten ausdrücklich verbietet.
Dennoch warnt das Glosar Institut: Das Regelwerk beinhaltet einige
Vorgaben, die das Passieren von Autos im Stau oder in stockendem Verkehr
strafbar machen. Aus diesem Grund scheiterte im April eine privat
initiierte Petition, die Motorradfahrern das Vorbeischlängeln an
Fahrzeugen im Stau erlauben sollte.
Zum einen gibt es in der StVO das Verbot, rechts zu überholen.Einzige Ausnahme: Auf der rechten Seite steht ein freier Fahrstreifen zur Verfügung. Wer allerdings glaubt, dass auf Autobahnen der Seitenstreifen damit gemeint ist, der irrt sich.
Wer sich für das Vorbeifahren auf der linken Seite entscheidet, stößt ebenfalls auf ein Problem. In der StVO steht nämlich geschrieben, dass beim Überholen ein Mindestabstand zum Nebenfahrzeug von einem Meter einzuhalten ist. Bei einem Stau befinden sich auf der linken Fahrbahn in der Regel aber auch Fahrzeuge, was die Gewährleistung dieses Sicherheitsabstandes für Motorradfahrer schwierig machen dürfte.
Dazu kommt noch ein dritter Punkt: Oft bewegen sich die Motorradfahrer bei Autoschlangen auf mehrspurigen Straßen in "Slalomfahrt" zwischen den Fahrzeugen durch. Der Einwand der StVO: Es darf nicht zwischen zwei Fahrspuren gefahren werden.
Je nachden, wie die Sachlage eingeschätzt wird, kann ein solches
Verhalten mit bis zu 250 Euro, zwei Punkten in Flensburg sowie einem
Monat Fahrverbot bestraft werden. Außerdem sollten Motorradfahrer stets
im Hinterkopf behalten, dass sie immer eine Teilschuld tragen, wenn sie
beim Überholen im Stau oder zähfließendem Verkehr in einen Unfall
verwickelt sind."
Rechts darfst Du das in keinem Fall.
Links ist es dann erlaubt wenn Du keine anderen Regeln verletzt.
- Du darfst dabei niemanden der sich in einem eventuell vorhandenen linken Fahrstreifen befindet überholen wenn Du dafür diesen Fahrstreifen nutzen müsstest - denn dann würdest Du ja auch wieder rechts überholen.
- Du darfst keine durchgezogene Linie überfahren.
- Du darfst niemanden behindern oder gefährden.
Nein, darfst du nicht
Da ist alles nochmal erklärt!
StVO §5(8):
Ist ausreichender Raum vorhanden, dürfen Rad Fahrende und Mofa Fahrende die Fahrzeuge, die auf dem rechten Fahrstreifen warten, mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht rechts überholen.
Gilt also nicht für Klein- und Leichtkräfträder oder Motorräder.
Links überholen müsste m. E. theoretisch erlaubt sein - aber nur, wenn Du Dich dabei an alle Regeln zum Überholen u. ä. hältst, z. B. nicht dafür die Linksabbiegerspur benutzt und dann doch geradeaus fährst ...
Darf man nicht
Das gilt für Fahrradfahrer.
Bei Ampeln gibt es oft einen reservierten Wartebereich nur für Radfahrer
Man darf das sehr wohl!
Wird sogar empfohlen, damit die Autofahrer einen besser erkennen.
Nein man darf es eben nicht. Hat dir bestimmt ein Kollege erzählt?