darf er das (Schulbegleiter)?

6 Antworten

Ja, natürlich darf er sagen was er will und sprechen mit wem er will, es sei denn es wäre eine Beleidigung, Verleumdung, Hetze oder ähnliches.

Ja klar darf er das. Ob das dann die feine Art ist, ist etwas anderes. Aber rechtlich auf jeden Fall. In manchen Fällen ist er sogar dazu verpflichtet Sachen zu melden.

Er sollte das aus pädagogischen Gründen auf keinen Fall tun. Er ist sozusagen ein Werkzeug des Integrationskindes, dem er Augen, Ohren Beine, Verständnis oder sonstwas ersetzt. 

Wenn er sich als Hilfspolizist aufspielt, ist das sehr kontraproduktiv für die Integration des von ihm betreuten Kindes. Wer will denn dann mit den beiden zu tun haben? Und allein kann das Kind die gewünschten Kontakte nicht knüpfen.

Wenn sich in deinem Umfeld so ein Schulbegleiter aufhält, sollte das am Elternabend zum Thema gemacht werden.

AbtinRashidi 
Beitragsersteller
 30.11.2017, 18:59

Aber das haben die Eltern schon getan und es kümmert ihn nichts.

Ein Kind hat einem anderen in der Arbeit geholfen und der Begleiter hat es verpetzt und jetzt hat das Kind eine 6

Schuhu  30.11.2017, 19:09
@AbtinRashidi

Was sagen die Lehrer dazu? Was sagen die Eltern des "Integrationskindes"? Eigentlich dürfte der Lehrer den Schulbegleiter nicht als "Hilfssheriff" akzeptieren.

verboten ist das nicht, aber sein verhalten ist fraglich

Ja selbstverständlich fremde erwachsene dürften das ja auch