Darf eine Arztpraxis Rezepte per E-mail verschicken
Darf eine Arztpraxis Rezepte auch per E-mail (-anhang) verschicken ( Patient ist gehbehindert) , wenn ja, akzeptieren die Apotheken solche selbstausgedruckten Rezepte?
7 Antworten
Hinterlege in der Praxis einige adressierte und frankierte Briefumschläge, dann kann man bei Bedarf ein Rezept zuschicken. Rezepte per E-Mail verschicken ist sicher nicht verboten, aber keine Apotheke wird damit etwas anfangen können.
Danke fürs Sternchen.
Meine Hausärztin hat mal ein Rezept für mich per Fax an eine Apotheke gesandt, an meinen Arbeitsort. Das Original konnte ich nachreichen. Also: Hauptsache, das Original folgt. Falls Unsicherheiten bestehen: bitte den Arzt/die Praxis, bei der entsprechenden Apotheke zusätzlich anzurufen und bitte sie auch, das Rezept direkt dorthin zu senden.
Nein Unterschrift des Arztes muss drauf sein
Und zwar Original
Kann ich mir nicht vorstellen..kann Dir aber zu etwas anderem raten: Der behandelnde Arzt könnte das Rezept mit einem Boten zur Apotheke schicken lassen und die Apotheke läßt es dann per Boten zum Patienten bringen..soetwas gibt es, der Patient sollte mit seinem Arzt darüber sprechen.
Nein ... die Apotheken dürfen ein solche Rezept nicht akzeptieren, solange es keine eingene Sicherheitsverbindung (mit Idendifikation ... Cod, Pin, Tan ... etc) dafür gibt, denn ein Rezept könnte jeder mailen, der Zugang zum PC ... zum E-Mail Programm hat ... oder jemand der in auf solche Art von Betrügereien spezialisiert ist.
Aber ... wenn eine Patientin gehbehindert ist, dann könnte ein Telefonat (sofern Apotheker und Arzt sich kennen) und ein Nachreichen des Rezeptes helfen.
Übrigens, wenn eine Patientin gehbehindert ist ... wer geht für sie zum Arzt und wer zur Apotheke?
Es ist immer sehr umständich, deswegen die Frage.