darf ein vorgesetzter was mit einer Praktikantin anfangen?
7 Antworten
Wenn sie volljährig ist, dürfen die beiden etwas miteinander anfangen.
Ob es klug ist, ist eine andere Frage.
Wenn die Praktikantin noch minderjährig ist, ist es wegen Mißbrauchs Schutzbefohlener strafbar.
Nein, das darf er nicht. Und es ist egal, wie alt die Praktikantin ist. Sie ist von ihm abhängig und untersteht seinem Schutz. Und eine sexuelle Beziehung ist genau das Gegenteil. Wenn das Praktikum beendet ist und sie nicht mehr in beruflicher Abhängigkeit von ihm ist, ist das anders.
sonne3004, bislang warst Du doch immer die Patientin! Seid wann bist Du denn Praktikantin? Hast Du eine neue Version entwickelt. Eigentlich bist Du nichts weiter als eine Psychopathin, die zum Psychiater gehört und nicht hierher ins GF.
eigentlich nicht, das wird schon im Bereich des Missbrauchs von Schutzbefohlenen laufen
Nein, das ist keine Frage des Alters.
Es geht um Abhängigkeit
Wenn sie minderjährig ist, nein!
Sie gilt gesetzlich ja auch als 'Schutzbefohlene' - somit ist sexuelle Aktivität strafbar.