Darf ein Lehrer Schüler an Feiertagen und Wochenenden Theater machen?
Folgende Situation. Wir haben in der Schule momentan ein Theaterstück. Und unser Lehrerin meinte, dass es passieren kann das wir an Feiertagen oder Wochenenden zur Schule müssen um das Stück zu Proben. Jetzt Frage ich mich ob sie das überhaupt darf. Ich habe mal irgendwo gelesen, dass man das nur machen darf wenn man dann stattdessen später ein Brückentag macht. Es wird kurz vor denn Sommerferien vorgetragen und mit Brückentagen wird das dann nichts mehr. Wäre halt ziemlich Mies wenn sie das darf bei denn ganzen Feiertagen die bald kommen. Danke für Antworten im Voraus! ^^
6 Antworten
Ja da bist du richtig informiert
wenn sie euch am Wochenende in der Schule braucht muss sie euch einen Ausgleichstag geben . Fällt jetzt blöd wegen den Sommerferien aber eventuell gibt sie euch einen mach den Sommer Ferien so das ihr einen Tag länger Ferien habt quasi 😇
Schwachsinn.... das ist kein Unterricht sondern eine freiwillige Sache, zu der kein Schüler gezwungen wird.
Wer keinen Bock auf Theaterspielen hat, soll es sein lassen und anderen den Platz frei machen. Es gibt sicher genug Schüler, die mitmachen würden.
Schüler haben doch genügend Ferien. Schon mal sie jeden Freitag an Demos teilnehmen. Da gibt es keinen Ausgleichstag.
Schulische Veranstaltung
Veranstaltungen, die im konkreten Lehrplan aufgenommen sind, stellen grundsätzlich eine schulische Veranstaltung dar. Darüber hinaus werden jedoch in jeder Schule eine Reihe Veranstaltungen außerhalb des Lehrplans durchgeführt, wie zum Beispiel Projektarbeiten, Wandertage, Klassenfahrten, erweiterte schulische Betreuungsangebote. Auch diese Veranstaltungen außerhalb des Unterrichts sind ein wichtiger Bestandteil des schulischen Lebens und dienen teilweise der Verwirklichung des Unterrichts- und Erziehungsauftrages der Schule. Sie stellen eine wertvolle Ergänzung des Unterrichts dar und werden von der Schulleitung ausdrücklich zur schulischen Veranstaltung erklärt.
Dies gilt auch für Dein Bundesland.
Das alles wird vom Rektor abgesegnet, weil es dann um den Versicherungsschutz geht.
Immer dieses darf der Lehrer jenes, welches...
Nein, die Zeit gehört euch. Ohne Ausgleichstage ist da nix zu holen.
Klassenfahrten und Wandertage finden nicht außerhalb der Unterrichtszeiten statt, zumindest nicht bei mir.
Was die Freiwilligkeit angeht: das stimmt; mir scheint nur, dass das nicht gleich so kommuniziert wurde, dass man auch noch evtl. seine WE opfern soll statt nur die Nachmittage o.ä.
Fahrt ihr bei Klassenfahrten jeden Nachmittag wieder heim?
Geht´s dann nur ins Nachbardorf? :-))
nee, nur hat man bei Klassenfahrt wirklich KEINEN Unterricht, der fällt ersatzlos weg :) die Theatergruppe hingegen hat Mehrarbeit UND weniger Zeit für Privates an WE/Feiertagen.
Eben, es ist genau so wie ein Fußballspiel oder Radrennen oder Badminton-Turnier ....eine freiwillige Sache.
Der FS wird nicht gezwungen, teilzunehmen.
Ich vermute allerdings, er/sie hat sich gemeldet, weil er/sie gedacht hatte, man bekäme dafür dann schulfrei- und ist jetzt entsetzt, dass dem nicht so ist .... dumm gelaufen.
Ja sie darf das. Wenn es dir nicht gefällt, mach nicht mit
FS . wird sicher verschont etwas dazu zu lernen , in gemeinschaft .
Natürlich darf sie das.
Es ist ja kein Unterricht sondern das Einüben eines Theaterstücks.
Stell dich nicht so an.
Immer dieses "darf die das" ...wie im Kindergarten
eben weil es kein Unterricht ist, kann die Lehrerin nix erwarten
Genau- dann soll der FS seine Rolle abgeben und gut ist es. Es gibt sicher genug andere Schüler, die Bock haben, mitzumachen
ist wohl eine Lösung für beide Seiten.
Werden denn Klassenfahrten und Wandertage auch noch mal zusätzlich mit freien Tagen vergolten?
Wohl eher nicht, oder ?
Es wird aber sogar im Gegensatz zu Wandertagen und Klassenfahrten jedem Schüler freigestellt, ob er an dem Theaterstück mitmachen will.
Wenn der Fs keinen Bock hat, soll er seine Rolle einfach abgeben.