Darf ein Lehrer einen Restaurant-Gutschein im Wert von 100€ annehmen?

6 Antworten

Die Frage im Titel ist leider eine grundlegend andere, als die, die du in der Beschreibung genannt hast. Für die Frage im Titel gilt: Es ist in jedem Bundesland anders geregelt. In NRW z.B. dürfen Lehrer Geschenke von einzelnen Schülern oder Eltern nicht annehmen. Von einer Gruppe, darf ein Lehrer in NRW Geschenke bis zu einem Wert von 25€ annehmen. Das ist nur die Regelung von NRW, aber ich denke nicht, dass 100€ in der Toleranzgrenze irgendeines Bundeslandes liegt. Am besten sollten sie die Verantwortlichen hierüber noch einmal informieren.

Zu der Frage in der Beschreibung, kann ich dir leider keinen Rat geben. Da wendest du dich am besten noch einmal an die Elternvertreter selbst. Sie können ja schließlich nicht einfach Dinge mit dem Geld der Eltern machen, die vorher nicht mit allen abgesprochen wurden.

rheinmoses  15.03.2017, 20:52

Das ist ganz falsch.

https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Dienstrecht/Beamtenrecht/Annahme_Belohnungen.pdf

Hier heißt es ausdrücklich:

Geldgeschenke oder Gutscheine sind in keinem Fall als sozialadäquat zu bewerten.

Wenn man einen Rat gibt, sollte er fundiert sein! So ein falscher Rat kann großen Schaden anrichten!

daniel08673  15.03.2017, 21:08
@rheinmoses

Tut mir leid, ich habe mich noch einmal informiert. Das war nur eine interne Regelung von meiner damaligen Schule. Damit wird meine Aussage natürlich nichtig.

Meine Antwort ist also falsch. Ich bitte dich meine Information bei weiteren Handlungen nicht zu berücksichtigen!

Apolon  16.03.2017, 11:07
@daniel08673

Das war nur eine interne Regelung von meiner damaligen Schule.

Ist dir auch bekannt, dass diese interne Regelung gegen beamtenrechtliche Vorschriften verstößt!

Das Kultusministerium würde bei bekanntwerden dem Leiter der Schule eine Abmahnung schicken.

Ein Geschenk von Eltern dürfen meines Wissens mit Zustimmung der Schulleitung oder sogar der Amtes angenommen werden.

Es muss aber zuerst die Anfrage gestellt werden und dann das Geschenk.

Apolon  16.03.2017, 11:45

Ein Geschenk von Eltern dürfen meines Wissens mit Zustimmung der Schulleitung oder sogar der Amtes angenommen werden.

Dein Wissen ist leider falsch.

Denn nach beamtenrechtlichen Vorschriften, darf nur der Dienstherr Ausnahmen zulassen. Aber auch diese sind klar geregelt.

Und ich kann mir nicht vorstellen, dass das Kultusministerium des jeweilige Landes solche Geschenke genehmigen würde.

rheinmoses  16.03.2017, 09:25

Das ist völlig zwecklos, so eine Genehmigung kann nicht erteilt werden, Gutscheine gelten nicht als sozialadäquat

@Paulineneumann,

in jedem für das Bundesland zuständigen Landesbeamtengesetz, bzw. Beamtenstatusgesetz findet man einen § der besagt, dass  die Annahme von Belohnungen, Geschenken und sonstigen Vorteilen verboten sind.

z.B. für das Land Rheinland-Pfalz steht im Beamtenstatusgesetz folgender Text:

§ 42 Verbot der Annahme von Belohnungen, Geschenken und sonstigen Vorteilen

(1) Beamtinnen und Beamte dürfen, auch nach Beendigung des Beamtenverhältnisses, keine Belohnungen, Geschenke oder sonstigen Vorteile für sich oder eine dritte Person in Bezug auf ihr Amt fordern, sich versprechen lassen oder annehmen. Ausnahmen bedürfen der Zustimmung ihres gegenwärtigen oder letzten Dienstherrn.

(2) Wer gegen das in Absatz 1 genannte Verbot verstößt, hat das aufgrund des pflichtwidrigen Verhaltens Erlangte auf Verlangen dem Dienstherrn herauszugeben, soweit nicht der Verfall angeordnet worden oder es auf andere Weise auf den Staat übergegangen ist.

Sollte der Beamte doch Geschenke entgegennehmen und dies wird bekannt, wird der Dienstherr ein Disziplinarverfahren in die Wege leiten und die Möglichkeit kann bestehen, dass der Beamte dann aus dem Beamtenverhältnis entlassen wird.

Der Lehrer darf das Geschenk gar nicht annehmen Am besten an die Schulleitung wenden.

grubenschmalz  15.03.2017, 20:41

Vielleicht mal an den Lehrer direkt erst? Hier steht noch gar nicht, dass er dieses Geschenk überhaupt angenommen hat. 

rheinmoses  15.03.2017, 20:46
@grubenschmalz

Das ist auch ok. Dann sollte man die Elternvertreter darüber informieren, dass Geldgeschenke bzw. solche Gutscheine wg. strafbarer Vorteilsgewährung verboten sind. Wegen der mangelnden Abrechnung kann man erwähnen, dass dann der Verdacht von Veruntreuung und Unterschlagung entstehen kann. 

Ich würde die Elternvertreter in einem privaten Gespräch darauf aufmerksam machen. Dir sei zu Ohren gekommen ... Summe zu hoch ... möchtest keine Namen nennen ...