Darf die Sparkasse mir eine Abfrage beim EMA in rechnung stellen?
Es ist jezt zum zweitenmal vorgefallen, dass ich auf dem Kontoauszug festgestellt habe, dass die Sparkasse mir 12,00 € wegen einer Einwohnermeldeamtsanfrage abgebucht hat. Langsam fuehle ich mich echt verarscht.Die koennen doch ned einfach mir etwas abbuchen...Darf die Sparkasse dies?
7 Antworten
Die Sparkasse wird wohl ihren Grund gehabt haben, dass sie 2x beim EMA nachfragen musste. Die Spesen deswegen darf sie auf deinem Konto belasten.
Die Gebühr ist von einem Gläubiger fällig geworden. Die Kontopfändung droht!
Das frage mal den Kontoinhaber warum das so ist! Lies mal die Frage richtig. Hier ist ein Gläubiger dran , mehr nicht. nUnd Rückbuchungen ect kosten nunmal Geld.
Die Bank muss die aktuelle Anschrift ihrer Kunden wissen. Hängt mit § 154 AO zusammen. Dieser sagt u.a. aus, dass man Gewissheit über die Personen haben muss die über Konten verfügen können etc. Findet die Bank heraus, dass ein Kunde seine aktuelle Adresse nicht gemeldet hat und diese auch nicht herausfinden kann, macht die Bank eine Anfrage beim Einwohnermeldeamt und darf diese natürlich auch dem Kunden weiterbelasten. Wenn diese Gebühr einmal belastet wurde, denkt man vielleicht beim nächsten mal auch daran, der Bank die neue Anschrift bekannt zu geben.
Buchungen die von de sparkasse selber kommen, kann ich nicht zurueckbuchen (beispielsweise ueber onlinebanking).was fuer eine kontopfaendung?oOWerde mal die tage zur bank gehen und das abklaeren. Nein ich selber habe keine einwohnermeldeanfrage gemacht. Sonst wuerde es mich auch nicht verwundern.
Ich verstehe nicht ganz, für was die das brauchen, aber meines wissens nach nein.
Aber ist ja nichts neues, dass die sparkasse oft ganz tolle dinge tut...
wenn du von diesem sachverhalt so viel verstehst wie vom producing dann gute nacht.. viel spass beim in die hände klatschen. warum sollte man dafür zahlen, wenn jemand anderes eine auskunft über jemanden einholt?